12. April 2022

kurz & bündig – April 2022

Abgezähltes Naschwerk  

Stückzahl muss auf Verpackung stehen 

Bei einzeln verpackten Süßigkeiten in einer größeren Umverpackung reicht es nicht, wenn auf dieser nur die Gesamtnettofüllungmenge angegeben ist. Auch die Anzahl der Einzelpackungen muss angegeben sein. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (AZ 6 A 10695/21.OVG). Geklagt hatte ein Süßigkeitenhersteller mit der Absicht, sich gegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu wehren. Denn das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz hatte bei mehreren Produkten beanstandet, dass die Stückzahlangabe auf der Verpackung fehlte. Die Berufungsklage wurde abgewiesen, da das Gericht in der fehlenden Angabe durchaus einen Verstoß gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sah. „Der Informationswert einer solchen (zusätzlichen) Stückzahlangabe kann zwar je nach Produkt variieren und mal stärker, mal schwächer ausgeprägt sein“, so die Ausführungen im Urteil. Allerdings hielten die Richter die flächendeckende Umsetzung nicht für eine übermäßige Belastung. Darüber hinaus gebe es neben gewerblichem Nutzen, etwa bei der Verwendung als Betthupferl oder Beigabe zum Heißgetränk, auch Anlässe für Verbraucher, für die die Angabe der enthaltenen Stückzahl hilfreicher sei als die der Gesamtnettofüllmenge. 

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Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum 

Bundesarbeitsgericht fällt Urteil

Ein Pflichtpraktikum, das Voraussetzung für die Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule ist, wird nicht mit dem Mindestlohn vergütet. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil (AZ 5 AZR 217/21) im Januar 2022 entschieden. Eine Praktikantin absolvierte ein sechsmonatiges Vollzeit-Pflegepraktikum in einem Krankenhaus. Dieses war Voraussetzung für ihr angestrebtes Medizinstudium. Anschließend wollte sie rund 10.300 Euro brutto Mindestlohnvergütung von der Klinik. Diese berief sich auf die Regel im Mindestlohngesetz, nach der für Pflichtpraktika in der Ausbildung keine Vergütung gezahlt werden muss (§ 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG). Dieser Ansicht folgte auch das BAG. Pflichtpraktika seien nicht nur obligatorische Praktika während eines Studiums, sondern auch Praktika, die als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums vorgeschrieben seien. Es gibt allerdings Fälle, in denen ein Praktikum bezahlt sein muss: Nämlich, wenn es freiwillig ist, der Berufsorientierung dient und länger als drei Monate dauert. 

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Hausnotruf steuerlich absetzbar 

Finanzgericht gestattet Kostenabzug für alle 

Ein Hausnotrufsystem kann Leben retten und bei der Steuer angerechnet werden. Angegeben als haushaltsnahe Dienstleistung sinkt dadurch die Steuer pauschal um 20 Prozent der Kosten für Anschaffung und Betrieb des Systems. Bisher galt diese Steuervergünstigung aber nur für Bewohner von Pflegeheimen oder im Rahmen des Betreuten Wohnens. Dass Hilfsbedürftige daheim leer ausgingen, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg nun als unrechtmäßig beurteilt (AZ 5 K 2380/19). Die abschließende Bewertung liegt derzeit zur Prüfung beim Bundesfinanzhof (BFH). Wer solche Investitionen und Ausgaben hat, sollte sie in der Steuererklärung angeben und bei einer Ablehnung durch das Finanzamt Widerspruch einlegen mit der Bitte, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen zu lassen.