13. Dezember 2018

kurz & bündig – Dezember 2018

Klageregister eröffnet
VW-Frist läuft nur bis Jahresende

VW-Geschädigte haben nur noch wenige Tage Zeit, rechtliche Ansprüche aufgrund der Abgasmanipulationen geltend zu machen. Eine neue Möglichkeit dafür ist das Klageregister, das seit Ende November geöffnet ist. Geführt wird es vom Bundesamt für Justiz (BfJ) für sogenannte Musterfeststellungsklagen (§ 609 ZPO), die am 1. November eingeführt wurden. Voraussetzung für die kostenfreie Registrierung ist eine Klage eines zugelassenen Verbraucherverbandes. Gegen den Volkswagenkonzern hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam mit dem ADAC Klage eingereicht. Sollte das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig ein positives Urteil fällen, müssen registrierte Käufer von Dieselautos von VW, Audi, Skoda und Seat (Motorentypen EA189, Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter) ihre Schadenersatzansprüche anschließend individuell durchsetzen.

Klausel im Kaufvertrag
Lebenslanges Wohnrecht bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. November 2018 darüber entschieden, dass langjährige Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen ihr Wohnrecht behalten (AZ VIII ZR 109/18). Verhandelt wurde ein Fall aus Bochum, bei dem die Stadt Siedlungshäuser eines Bergwerkvereins im Jahr 2012 verkauft hatte. Im Kaufvertrag war eine Klausel, die den Mietern lebenslanges Wohnrecht zusicherte. Die neuen Eigentümer kündigten einem Mieter nach 37 Jahren wegen Eigenbedarfes und waren der Auffassung, die Klausel würde nicht greifen. Dem widersprach der BGH. Die Klausel gelte in jedem Einzelfall und sei keine „allgemeine Geschäftsbedingung“, nur weil die Stadt Bochum sie in vielen Kaufverträgen verwendet hat.

Mehr Kosten-Transparenz
Neue Regeln für Zahlungskonten

Seit 31. Oktober 2018 ist das Zahlungskontengesetz in Kraft. Jeder Inhaber eines Zahlungskontos muss demnach mit einer detaillierten Jahresabrechnung über die genauen Kosten informiert werden. Damit die Übersicht bei einem Kontowechsel ebenfalls gegeben ist, muss eine Bank wechselwillige Kunden auch vor Vertragsabschluss per Informationsblatt über die Entgelte eines Kontotyps informieren. Außerdem soll es mindestens eine kostenfreie Vergleichswebseite geben, bei der sich Verbraucher objektiv über die verschiedenen Modelle und deren Kosten informieren können. Dadurch sollen Verbraucher zu häufigerem Wechsel der Bank animiert werden.

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