15. März 2021

kurz & bündig – März 2021

Bankkarte weg?   

EuGH-Urteil zur Haftung

Viele Menschen nutzen die Möglichkeit, kontaktlos mit der Bankkarte zu zahlen. Bei kleineren Summen geht das ganz praktisch kontaktlos, also ohne PIN oder Unterschrift. Wer haftet aber, wenn die Karte gestohlen wird oder verlorengeht? Der EuGH entschied in einem Urteil vom November 2020 zugunsten der Verbraucher: die Bank muss haften. Die österreichische DenizBank hatte in ihren AGB die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen ausgeschlossen, worunter auch kontaktloses Bezahlen fällt. Außerdem gab die Bank an, diese Art Bezahlfunktion technisch nicht sperren zu können. Der EuGH ließ diese Argumente nicht gelten und stellte in seinem Urteil klar, dass die Bank haftet, wenn der Kunde den Verlust der Karte meldet. Man ging sogar davon aus, dass das Sperren einer Bankkarte immer möglich ist und die Bank die Technik nur als Vorwand benutze. (Rechtssache C 287/19)

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Belegeinsicht und Baumfällarbeiten

Nebenkosten: Recht und Pflicht für Zahlung

Bekommen Mieter ihre Nebenkostenabrechnung, dürfen sie die Belege einsehen. Dieses Recht erstreckt sich nun auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (AZ VIII ZR 118/19). Damit sollen Mieter prüfen können, ob Vermieter die Beträge tatsächlich gezahlt und nicht Kürzungen vorgenommen oder von Preisnachlässen profitiert haben. Wird die Belegeinsicht verwehrt, können Mieter das temporäre Leistungsverweigerungsrecht nutzen und ihre Miete kürzen. Möglich wäre dies beispielsweise bei Baumfällarbeiten. Dennoch sind solche Arbeiten, die zur Gartenpflege gehören, grundsätzlich umlagefähig. So hat das Landgericht München geurteilt und eine Mieterklage zu Kosten für das Fällen und Entfernen abgestorbener Bäume abgewiesen (AZ 31 S 3302/20). Es handele sich nicht um außergewöhnliche Kosten, da ein Absterben von Bäumen eine natürliche Entwicklung darstelle. Weiterhin umstritten bleibt das sogenannte Nebenkostenprivileg. Die von der Regierung geplante Abschaffung des Umlagezwangs von TV-Kabelanschlusskosten auf alle Mieter ist vorerst vom Bundesrat gestoppt worden.

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Urteil gegen test.net

Test nur bei echter Produktprüfung

Das Oberlandesgericht Köln untersagt test.net, Produktvergleiche auf seiner Internetseite als Tests zu bezeichnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, weil es auf der Seite nicht ersichtlich war, ob und wie Produktprüfungen durchgeführt wurden. „Bei den Vergleichen auf test.net handelt es sich nicht um Warentests, sondern im Kern nur um eine statistische Auswertung der Herstellerangaben“, erläutert Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. Das OLG Köln folgte dieser Auffassung und entschied ebenfalls, dass Verbraucher bei Tests eine unmittelbare Produktprüfung erwarteten und nicht nur eine algorithmusbasierte Analyse ohne Produktprüfung. Daher seien die Produktvergleiche auf test.net irreführend und dürfen nicht als Test bezeichnet werden. (AZ 6 U 136/19)

Andreas Einbock ist seit November 2015 Redakteur bei verbraucherblick. Seine Schwerpunkte sind Finanzen, Technik und Energie – und natürlich das Sparen, weshalb er die meisten Spartricks selbst testet. Zuvor hat er für eine Sonntagszeitung, einen Industrieverband und eine Industrie- und Handelskammer geschrieben.