21. Januar 2020

kurz & bündig – NEU 2020

Höhere Sozialleistungen
Wohngeld, Sozialhilfe, Kindesunterhalt steigen

Ab Januar hat sich das staatliche Wohngeld erhöht. Dadurch erhält beispielsweise ein zuschussberechtigter Zwei-Personen-Haushalt 190 statt bisher 145 Euro Wohngeld. Ziel des Mietzuschusses ist es, Haushalte mit niedrigem Einkommen vor dem Abrutschen ins Hartz-IV-System zu bewahren und durch die Erhöhung mehr Menschen unabhängig vom Arbeitslosengeld II zu machen. Mit der Gesetzesänderung wird eine neue Mietstufe für teure Gegenden eingeführt, die Höchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben. Zukünftig sollen laut Bundesbauministerium etwa 660.000 und damit fast 40 Prozent mehr Haushalte Anspruch auf den Mietzuschuss haben. Kinder getrennter Eltern haben seit Jahresbeginn Anspruch auf mehr Unterhalt. Die Bedarfssätze der sogenannten Düsseldorfer Tabelle sind bei Minderjährigen um mindestens 15 Euro erhöht worden. In der jüngsten Altersgruppe bis 5 Jahre beträgt der Unterhalt nun 369 Euro. Erhöht wurde auch der Kinderzuschlag geringverdienender Eltern – von 170 auf 185 Euro. Ebenfalls gestiegen – und zwar um 1,88 Prozent – sind die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Alleinstehende Erwachsene beispielsweise erhalten 432 Euro und damit 8 Euro mehr Arbeitslosengeld II im Monat.

 


 

Kein Service mehr für Windows 7
Microsoft stellt Support ein

Nutzer von Windows 7 müssen sich schnell nach einem neuen PC-Betriebssystem umsehen. Am 14. Januar beendet das US-amerikanische Softwareunternehmen Microsoft wie lange angekündigt den Support für sein meistverkauftes Betriebssystem. Dieses hat laut dem Datenanalyseunternehmen netmarketshare im Oktober 2019 weltweit immer noch jeder Dritte auf einem PC oder Laptop verwendet. Neben dem Einstellen der technischen Unterstützung für das beliebte, aber inzwischen 10 Jahre alte System wird es auch keine Software-Updates mehr geben. Da deshalb Sicherheitsrisiken auftreten können, sollten betroffene Nutzer ein neues Betriebssystem wie Windows 10 oder aktuelle Versionen von Linux oder MacOS installieren.

 


 

Betriebsrentner entlastet
Freibetrag mindert Krankenkassenbeitrag

Betriebsrenten werden stärker von der Doppelverbeitragung befreit. Seit Jahresbeginn gilt ein dynamischer Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung. Nur wer eine höhere Betriebsrente bekommt, muss für den darüber liegenden Betrag in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Der neue Freibetrag wird künftig jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und gilt für monatliche Auszahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalzahlungen. Die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro entfällt. Die geschätzten Mindereinnahmen von jährlich 1,2 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.

 


 

Neues im Straßenverkehr
Schilder, Typklassen und Moped-Führerschein

Für Rad- und Autofahrer gelten seit Jahresbeginn einige neue Vorgaben. Die sichtbarste Neuerung sind zwei Verkehrsschilder. Eines verbietet Autos das Überholen von Zweirädern gänzlich. Darüber hinaus gilt es, beim Überholvorgang einen höheren Mindestabstand einzuhalten als zuvor: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Ein zweites Schild – der Grünpfeil, aber explizit für Radfahrer – erlaubt ausschließlich ihnen das Rechtsabbiegen bei Rot. Außerdem sind etwa 11 Millionen Kraftfahrzeuge in neue Typklassen eingeteilt worden. Laut GDV wird es für 4,6 Millionen Kfz-Versicherte günstiger, 6,5 Millionen Autobesitzer müssen mehr bezahlen. Teurer wird es für Verkehrssünder. Halten in zweiter Reihe, Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Blockieren von Rettungszufahrten, Behindertenparkplätzen oder E-Auto-Parkplätzen wird nun mit 55 bis 100 Euro bis hin zu einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer die Rettungsgasse blockiert, muss 320 Euro zahlen und bekommt ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte. Kleinkrafträder können nun – je nach Bundesland – schon ab 15 Jahren geführt werden und größere Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter ohne zusätzliche Prüfung von Autofahrern, die mindestens 25 Jahre alt sind, seit mehr als 5 Jahren den Führerschein besitzen und 9 Stunden Theorie und Praxis absolviert haben. Für mehr Sicherheit sollen Abbiege-Assistenten bei Lkws über 16,5 Meter Länge sorgen. Ab Juli sind sie für neue Laster Pflicht, ab Juli 2022 für alle Laster.

 


 

Mehr Netto für Arbeitnehmer
Freibeträge und Arbeitslosenversicherung

Seit Jahresbeginn gilt die zweite Stufe des Familienentlastungsgesetzes. Ziel ist die Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression. Erhöht wurde der Grundfreibetrag auf 9408 Euro. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Beitrag auf 18.816 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden. Wer Kinder hat, bekommt zusätzlich den Kinderfreibetrag angerechnet. Der Kinderfreibetrag pro Kind erhöht sich für jeden Elternteil auf 2586 Euro, insgesamt also auf 5172 Euro, mit Betreuungsfreibetrag sind es 7812 Euro. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent. Erhöht wurden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen. Für An- und Abreisetag sowie für eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit können 14 statt 12 Euro, bei mehrtägigen Reisen 28 Euro und damit 4 Euro mehr pro Tag abgesetzt werden.

 


 

Höhere Sozialleistungen
Wohngeld, Sozialhilfe, Kindesunterhalt steigen

Ab Januar hat sich das staatliche Wohngeld erhöht. Dadurch erhält beispielsweise ein zuschussberechtigter Zwei-Personen-Haushalt 190 statt bisher 145 Euro Wohngeld. Ziel des Mietzuschusses ist es, Haushalte mit niedrigem Einkommen vor dem Abrutschen ins Hartz-IV-System zu bewahren und durch die Erhöhung mehr Menschen unabhängig vom Arbeitslosengeld II zu machen. Mit der Gesetzesänderung wird eine neue Mietstufe für teure Gegenden eingeführt, die Höchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben. Zukünftig sollen laut Bundesbauministerium etwa 660.000 und damit fast 40 Prozent mehr Haushalte Anspruch auf den Mietzuschuss haben. Kinder getrennter Eltern haben seit Jahresbeginn Anspruch auf mehr Unterhalt. Die Bedarfssätze der sogenannten Düsseldorfer Tabelle sind bei Minderjährigen um mindestens 15 Euro erhöht worden. In der jüngsten Altersgruppe bis 5 Jahre beträgt der Unterhalt nun 369 Euro. Erhöht wurde auch der Kinderzuschlag geringverdienender Eltern – von 170 auf 185 Euro. Ebenfalls gestiegen – und zwar um 1,88 Prozent – sind die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Alleinstehende Erwachsene beispielsweise erhalten 432 Euro und damit 8 Euro mehr Arbeitslosengeld II im Monat.

 


 

Apps als neue Kassenleistung

Digitale Gesundheitsversorgung per Gesetz

Mit Gesundheitsapps auf Rezept will Deutschland der erste Staat mit digitaler Gesundheitsvorsorge werden. Das Digitale-Versorgung-Gesetz, das seit 19.12.2019 gilt, soll zügig Apps in die Versorgung bringen sowie Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung vereinfachen und dafür sorgen, dass Gesundheitsdaten besser für Forschungszwecke genutzt werden können. Für das Vertrauen in die Anwendungen sorgt eine Prüfpflicht: Laut Gesundheitsministerium müssen Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) geprüft werden, bevor Patienten die Kosten dafür erstattet bekommen. Apotheken und Krankenhäuser werden verpflichtet, sich bis Jahresende an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Ebenfalls gefördert werden der elektronische Arztbrief, der besser als das häufig genutzte Fax vergütet werden soll, sowie die Videosprechstunde und der elektronische Krankenkassenbeitritt.

 


 

Zusatzbeitrag steigt

Krankenversicherungen werden teurer

Seit Jahresbeginn zahlen gesetzlich Krankenversicherte durchschnittlich um 0,2 Prozentpunkte höhere Zusatzbeiträge. Die Beiträge, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit vergangenem Jahr wieder teilen, steigen damit im Schnitt von 0,9 auf 1,1 Prozent. Grundlage sind die geschätzten finanziellen Rahmenbedingungen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich im Herbst festlegt. Der Blick auf die eigene Gehaltsabrechnung beziehungsweise auf die Beitragsrechnung der Krankenkasse könnte für einige dennoch erfreulich sein. Je nach Finanzreserve der Krankenkasse werden auch Zusatzbeiträge sinken. Grund: Krankenkassen mit Rücklagen von mehr als einer Monatsausgabe an Betriebsmitteln sind ab diesem Jahr vom Gesetzgeber aufgefordert, ihre Reserve innerhalb von drei Jahren abzubauen. Der Grundbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent.

 


 

Elternunterhalt

Bundesrat billigt Angehörigen-Entlastung

Unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet. Erst wenn das Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt, dürfen Sozialhilfeträger ihre Kinder noch in die Pflicht nehmen. Gleiches gilt übrigens auch für Eltern volljähriger pflegebedürftiger Kinder. Bisher wurden erwachsene Angehörige zur Unterhaltszahlung verpflichtet, falls Pflegebedürftige nicht selbst für die Kosten aufkommen konnten. Der Bundestag hat nun diese Einkommensgrenze eingeführt, um die jüngere Generation zu entlasten. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.