23. Januar 2023

kurz & bündig – Januar + + + NEU 2023

Hinzuverdienst: Grenze bei Frührente entfällt

Seit 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos. Zuletzt lag die wegen der Corona-Krise stark erhöhte Grenze bei 46.060 Euro anrechnungsfreiem Hinzuverdienst. Auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente profitieren. Bislang war ein Hinzuverdienst von bis zu 6300 Euro zulässig. Jetzt dürfen bis zu 17.823,75 Euro bei voller Erwerbsminderungsrente hinzuverdient werden, beziehungsweise 35.647,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderungsrente. Diese Werte werden weiterhin jährlich neu festgelegt. Die Deutsche Rentenversicherung muss über den Hinzuverdienst informiert werden. Diese Informationspflicht entfällt nun bei den vorgezogenen Altersrenten, da es keine Verdienstbeschränkungen mehr gibt.

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Wohngeld: mehr Leistung für mehr Menschen 

Rund zwei Millionen Haushalte können seit Jahresbeginn Wohngeld beziehen. Eine große Wohngeldreform sorgt für den Anstieg um gut 1,4 Millionen Bedarfsgemeinschaften sowie für eine deutliche Erhöhung der Sozialleistung. Neu sind dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponenten, mit denen steigende Kosten fürs Heizen und energetische Sanierungen abgedeckt werden sollen. Durch die neue Wohngeldformel verdoppelt sich das Wohngeld für Mieter sowie der Lastenzuschuss für Hauseigentümer von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro pro Monat. Der Bewilligungszeitraum kann auf 24 Monate verlängert werden und auch vorläufige Auszahlungen sind möglich. Ob ein Wohngeldanspruch besteht, lässt sich mit dem offiziellen WohngeldPlus-Rechner des Bundesbauministeriums ermitteln. Der Antrag muss beim örtlichen Wohngeldamt gestellt werden.

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Statt Hartz IV: neues Bürgergeld

Neuer Name, mehr Leistungen, höhere Freibeträge: Das neue Bürgergeld ersetzt die bisherige Grundsicherung, auch Hartz IV genannt. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene beträgt monatlich 502 statt 449 Euro. Auch Lebenspartner und Kinder erhalten mehr Geld. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro steigen auf 30 Prozent, um den Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, zu erhöhen. Im 1. Jahr gilt ein sogenanntes Schonvermögen von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Dazu zählt auch ein selbstgenutztes Haus bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern. Eingeführt wurde ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen. Beibehalten werden Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten schon ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.  

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Steuern: Pauschalen und Beträge 2023 

Anfang Dezember hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) beschlossen. Die Steuervorteile gelten unter anderem für Altersvorsorgeaufwendungen, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Die Pauschale für das Arbeiten daheim steigt auf 6 Euro pro Tag an maximal 210 Tagen im Jahr, was einen absetzbaren Betrag von maximal 1260 Euro ergibt. Ebenfalls erhöht werden der Sparerpauschbetrag um 199 Euro auf 1000 Euro, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro auf 4260 Euro und die Werbungskostenpauschale um 30 Euro auf 1230 Euro. Außerdem wird der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro heraufgesetzt sowie der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 6024 Euro. Die ursprünglich für den 1.1. 2025 vorgesehene Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent gilt bereits seit Jahresbeginn. Für Rentner ist nun der Grundrentenzuschlag steuerfrei, dagegen werden die Energiepreispauschale wie auch die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe) für Rentner und Versorgungsbezieher steuerpflichtig. Die Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp sind für Einspeisung und auch den Eigenverbrauch rückwirkend seit 2022 steuerfrei.

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Immobilien: höhere Steuern bei Erbschaft und Schenkung

Eine Immobilie zu erben oder geschenkt zu bekommen, kann 2023 deutlich teurer werden als zuvor. Seit dem 1. Januar wird die Staatsabgabe für den Immobilienübertrag nicht länger mit dem Sachwertverfahren berechnet. Stattdessen richtet sich die Berechnung nach dem lokalen Immobilienmarkt. Auf dem Land wirkt sich das weniger stark aus. Doch in teuren Lagen wie in Städten kann das stark ins Gewicht fallen und die Abgabe im Vergleich zu früher leicht das Drei- bis Fünffache betragen. Insbesondere Einzelkinder sind von den höheren Steuern betroffen. Bei mehreren Kindern verteilt sich der Immobilienwert auf mehrere Steuerfreibeträge. Der liegt für direkte Nachkommen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei je 400.000 Euro. Sind Eigentümer beziehungsweise Erben oder Beschenkte der Meinung, dass der tatsächliche Marktwert der Immobilie niedriger ist als der berechnete, können sie ein Gutachten vorlegen und beim Finanzamt Einspruch erheben.  

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Krankenschein: jetzt digital 

Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist seit Jahresbeginn für gesetzlich Krankenversicherte elektronisch. Der „gelbe Schein“ wird nun digital mit denselben Angaben wie bisher ohne Befunde und ohne Diagnose von der Arztpraxis an die Krankenkasse gesendet. Durch diese neue Option entfällt für Arbeitnehmer die Pflicht zur Abgabe des Krankenscheins. Das Dokument muss der Arbeitgeber nun selbst direkt bei der jeweiligen Gesundheitsversicherung ab dem Folgetag der Krankschreibung abrufen. Vom Hausarzt erhalten Patienten nur noch einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen. Erkrankte müssen dennoch eine unverzügliche Abmeldung von der Arbeit vornehmen. In Papierform mit der Pflicht zur Weiterleitung ist die AU weiterhin in folgenden Fällen notwendig: für Privatkrankenversicherte sowie für Angestellte, wenn diese wegen kranker Kinder nicht arbeiten können, oder wenn Arbeitnehmer von Privatärzten, Reha-Kliniken, Physio- oder Psychotherapeuten krankgeschrieben werden. Außerdem ist der gelbe Schein weiterhin bei Erkrankungen im Ausland per Post an den Arbeitgeber zu senden.

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Kindergeld: Rekorderhöhung

Das Kindergeld erfährt 2023 die größte Erhöhung, die es in der Bundesrepublik Deutschland jemals gegeben hat: Ab Januar gibt es für jedes Kind einheitlich 250 Euro. Bisher waren es für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte 225 Euro. Lediglich für das vierte und jedes weitere Kind lag das Kindergeld auch bisher schon bei jeweils 250 Euro.  

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E-Autos und Hybride: weniger Umweltbonus 

Seit 1. Januar ist die Förderung von Autos nur noch auf Fahrzeuge mit nachweislich positivem Klimaschutzeffekt ausgerichtet. Daher erhalten Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge keinen Umweltbonus mehr. Der Förderanteil des Bundes für neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge wird reduziert. Er beträgt für Modelle mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro nur noch 4500 Euro statt 6000 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro nur noch 3000 statt 5000 Euro. Höherpreisige Elektrofahrzeuge erhalten weiterhin keine Förderung. Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter 12 Monaten werden nicht mehr gefördert. Bei Leasingverträgen mit mehr als 23 Monaten Laufzeit beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate. Der Antrag für den Umweltbonus erfolgt ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Lieferkettengesetz: Mensch und Umwelt schützen

Seit 1. Januar sind deutsche Unternehmen in der Verantwortung, auf die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten zu achten. Denn dann ist das bereits Mitte 2021 beschlossene „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) in Kraft getreten. Bei der Produktion vieler Alltagsprodukte kommt es immer wieder dazu, dass Menschen und Umwelt ausgebeutet werden, sei es durch Kinderarbeit, Lohndumping, Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung, etwa durch Giftstoffe oder illegale Abholzung. Das Gesetz legt nun klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest. Für die Kontrolle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes.  

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Gastronomie: Mehrwegpflicht eingeführt 

Essen to go darf seit 1. Januar 2023 nicht mehr ausschließlich im Einwegbehälter verkauft werden. Anbieter in Lebensmittelhandwerk und Gastronomie müssen nun auch Mehrweg-Alternativen zur Verfügung stellen oder wenigstens mitgebrachte Behälter der Kunden annehmen und Speisen für den Verzehr außer Haus darin abfüllen. Außerdem müssen sie Kunden gut sichtbar darüber informieren. Das betrifft alle Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegkunststoffgefäßen zum Mitnehmen verpackt verkaufen, darunter viele Bäckereien und Metzgereien mit Imbissangebot sowie Caterer, Lieferdienste und Restaurants. Für kleine Geschäfte mit weniger als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und maximal 5 Angestellten gibt es eine Ausnahme. Allerdings müssen sie akzeptieren, wenn Kunden eigene Gefäße mitbringen, können offensichtlich verschmutzte Behältnisse aber wiederum ablehnen. Denn es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorschriften. Die Mehrweg-Alternative darf nicht teurer sein als Einweg, ein Pfand ist jedoch in Ordnung.

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Kosmetiker: Fachkundenachweis wegen Strahlenschutz

Seit dem 1. Januar benötigen Kosmetiker einen Fachkundenachweis, wenn sie bestimmte Geräte für ihre Anwendungen nutzen. So schreibt es die Strahlenschutzverordnung vor, genauer gesagt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, kurz NiSV. Die Vorschrift betrifft einige Geräte der sogenannten apparativen Fachkosmetik, darunter Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, wie sie zur dauerhaften Haarentfernung genutzt werden, sowie Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und Ultraschall- oder andere Hochfrequenzgeräte, die etwa zur Fettreduktion eingesetzt werden.  

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Kroatien: jetzt mit Euro zahlen 

In Kroatien wird seit 1. Januar mit Euro statt Kuna bezahlt. Der südeuropäische Staat am Mittelmeer ist bereits seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Nun ist die Republik mit ihren 4 Millionen Einwohnern der 20. EU-Mitgliedsstaat, in dem mit der Einheitswährung gezahlt wird. Damit können Reisende jetzt ohne Geldumtausch und Wechselgebühren das Land besuchen. Da Kroatien somit nun Teil des Schengenraums ist, gibt es an den Landesgrenzen auch keine Passkontrollen mehr. Die Kontrollen an den Luftbinnengrenzen werden erst ab dem 26. März 2023 aufgehoben, da dies erst mit dem Wechsel zwischen Sommer- und Winterplan der International Air Transport Association (IATA) möglich ist. Banknoten können kostenlos bei der Bundesbank bis zum 28. Februar 2023 umgetauscht werden. Ab März ist der Geldwechsel nur noch in Kroatien möglich. Der Umrechnungskurs ist festgelegt: 1 Euro entspricht 7,53450 Kuna.