15. Juli 2018

kurz & bündig – Juli 2018

 

Kindergeld bis Ausbildungsende
Gericht bestätigt Bezugsdauer

Kindergeld muss bis zum vollständigen Ende einer Ausbildung gezahlt werden und nicht nur bis zur Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen. Zu diesem Ergebnis ist der Bundesfinanzhof (BFH) gekommen (AZ III R 19/16). Im konkreten Fall hatte die Familienkasse das Kindergeld einer Auszubildenden für den Monat August zurückgefordert, da die staatlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung einer Heilerziehungspflegerin bereits im Juli feststanden. Da die Berufsbezeichnung erst ab September geführt werden durfte und statt des Berufsausbildungsgesetzes das Landesrecht der berufsbildenden Schule greife, wiesen die Richter die Forderung der Familienkasse ab.

 

Hausverwalter in der Pflicht
Ab 1. August Zulassung nötig

Wohneigentum verwalten – das konnte bisher im Grunde jeder. Die Tätigkeit musste nur angezeigt werden. Doch ab dem 1. August gilt für Wohnimmobilienverwalter eine Zulassungspflicht. Dann tritt das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ in Kraft. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten gibt bereits tätigen Verwaltern Gelegenheit, die Erlaubnis zu beantragen. Die Bezeichnung Wohnimmobilienverwalter meint sowohl Wohneigentumsverwalter als auch Mietverwalter von Wohnraum. Für die Erlaubnis müssen diese nun nicht nur Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen, sondern auch eine Berufshaftpflicht. Darüber hinaus müssen sie sich zwar regelmäßig weiterbilden, brauchen jedoch keinen Sachkundenachweis.

 

Zu viel Nitrat im Grundwasser
EU verurteilt Deutschland

Jahrelang hat Deutschland versäumt, sich ausreichend um erhöhte Nitratbelastung des Grundwassers zu kümmern. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil wegen Verletzung des EU-Rechts gefällt und mit Strafen in Milliardenhöhe gedroht. Fast ein Drittel der Grundwasser-Messstationen haben in den vergangenen Jahren wiederholt zu hohe Nitratwerte gemessen. Die Ursache: zu viel Gülle und Düngemittel auf den Feldern. „Ignoriert die Bundesregierung weiter den Naturkollaps”, warnt Leif Miller, Bundesgeschäftsführer vom Naturschutzbund Deutschland (NABU), „werden neue peinliche Quittungen aus Luxemburg folgen.“ Da Nitrat sich in gesundheitsschädliches Nitrit umwandeln kann, muss es bei der Aufbereitung aufwändig aus dem Trinkwasser entfernt werden. Das spielte für das EuGH-Urteil keine Rolle, da sich die Richter auf die Düngemittelverordnung von 2012 bezogen: Die Regierung hatte die Regelungen erst 2017 verschärft.