18. Juli 2021

kurz & bündig – Juli 2021

 

Mindestlohn für ausländische Betreuer   

Urteil schiebt Unterbezahlung einen Riegel vor

Für aus dem Ausland kommende Betreuungskräfte in Privathaushalten gilt ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn. Dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst, also im Haushalt der zu betreuenden Person zu wohnen und jederzeit da zu sein. So entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 24. Juni 2021 (AZ 5 AZR 505/20). „Das Urteil ist ein Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege“, sagt Anja Piel vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Auch wer in anderen EU-Ländern unter Vertrag steht, hat in Deutschland elementare Schutzrechte bei Lohn und Arbeitszeiten.“ Branchenverbände befürchten einen Kollaps des Pflegesystems, falls viele die Betreuung nicht mehr bezahlen können. Hintergrund ist die Klage einer Bulgarin, die bei einem bulgarischen Unternehmen als Sozialassistentin beschäftigt war. In ihrem Arbeitsvertrag war eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden vereinbart, Samstag und Sonntag frei, für 950 Euro netto im Monat. Nach Berlin entsandt wohnte die Klägerin jedoch im Haushalt einer über 90-Jährigen und arbeitete quasi rund um die Uhr und auch nachts blieb ihre Zimmertür offen, damit sie auf Rufe reagieren konnte.

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Hotelpreiszwang untersagt

Bundesgerichtshof kippt Bestpreisklausel

Die Werbung suggeriert es, doch auf Buchungsportalen gibt es nicht immer die niedrigsten Preise für Zimmer. Hotels dürfen billigere Unterkünfte selbst anbieten, auch wenn sie diese gleichzeitig auf Portalen vermarkten. Dafür hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai gesorgt, indem er Plattformen die sogenannte enge Bestpreisklausel untersagt hat (AZ KVR 54/20). Demnach dürfen Buchungsportale, im konkreten Fall Booking.com, ihren Partnerhotels nicht mehr untersagen, Zimmer auf den eigenen Webseiten günstiger anzubieten. Mit dem Urteil bestätigt das BGH das Bundeskartellamt. Das hatte die seit 2015 von Booking.com genutzte Vertragsklausel als Einschränkung des Wettbewerbs bewertet, was zu höheren Preisen für die Verbraucher führe. In anderen europäischen Ländern seien Bestpreisklauseln gesetzlich verboten worden.

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Keine Doppelbesteuerung auf Renten

Bundesfinanzhof urteilt richtungsweisend

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2021 (AZ X R 33/19) erstmals eine genaue Berechnungsgrundlage für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt. Dabei bestätigte der BFH wie schon zuvor das Bundesverfassungsgericht in mehreren Verfahren die derzeitige Besteuerung von Renten als verfassungsgemäß. Mit der schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung seit 2005 gab es immer wieder Klagen. Dennoch drohe laut BFH künftigen Rentnern ab dem Jahr 2025 eine Doppelsteuer, weil der Rentenfreibetrag bis zum Jahr 2040 immer kleiner werde. Berechnet wird folgendermaßen: Aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlte Rentenbeiträge dürfen nicht höher sein als die Rente, die steuerfrei ausgezahlt wird. Sonst liege eine Doppelbesteuerung vor. Der Rentenfreibetrag muss laut BFH für den Einzelfall berechnet werden. Der Gesetzgeber ist nun am Zug, die Rentenbesteuerung für die kommenden Jahre zu regeln. Eine detaillierte Übersicht zu den Gerichtsurteilen und den Steuerregeln für Renten finden Sie bei SteuernSparen.de.