20. Juni 2022

kurz & bündig – Juni 2022

Sparen bei hohen Spritpreisen

Weniger Autofahrten und gesenkte Energiesteuern

Fast jeder Zweite lässt im Zuge der explodierenden Spritpreise sein Auto häufiger mal stehen und steigt auf Bus, Bahn oder Rad um. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach lassen 49 Prozent ihr Auto öfter stehen, 38 Prozent sparen nicht beim Autofahren, sondern an anderer Stelle. Noch im Dezember 2021 wollten nur 40 Prozent Alternativen zum Auto wählen und nur 23 Prozent auf andere Weise sparen. Auch immer weniger geben mittlerweile an, gar nicht auf die Problematik reagieren zu wollen: nur noch 12 Prozent statt wie noch im Dezember 24 Prozent. „Das Durchbrechen der Zwei-Euro-Marke an der Zapfsäule hat für einen Ruck in den Köpfen der Menschen gesorgt“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim vzbv. Konkret fordert der vzbv, den ÖPNV stärker zu fördern. Nach Auslaufen des 9-Euro-Tickets dürfe es nicht zu einer Verschlechterung des Angebots kommen. Ebenso wäre eine Ticketpreiserhöhung im Nachgang kontraproduktiv.

Zumindest temporäre Erleichterung bringt darüber hinaus die Senkung der Energiesteuern. Die wurde Ende Mai vom Bundesrat gebilligt, um kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten. Die Energiesteuer sinkt im Juni für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß. Der Steuersatz für Benzin reduziert sich nach Angaben der Bundesregierung somit um 29,55 Cent je Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent je Liter, für Erdgas um 4,54 Euro pro MWh, was etwa 6,16 Cent pro Kilogramm entspricht, und für Flüssiggas um 238,94 Euro pro Tonne, was etwa 12,66 Cent je Liter entspricht.

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Dickes Entlastungspaket für Verbraucher 

ÖPNV-Ticket, Tankrabatt, Energiebonus

Mit zwölf Gesetzen hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 das sogenannte Zweite Entlastungspaket mit vielen Erleichterungen für Verbraucher geschnürt. Neben dem 9-Euro-Ticket für den ÖPNV, Tankrabatt und dem Ende der EEG-Umlage sind Energiepreispauschale, Kinderbonus, Sofortzuschlag für einkommensschwache Familien, Erhöhung der Pendlerpauschale und weitere steuerliche Verbesserungen beschlossen worden: Seit Anfang Juni bis Ende August können Bürger mit dem 9-Euro-Ticket alle ÖPNV-Angebote regionaler Verkehrsverbunde nutzen, ausgenommen sind Fernzüge. Im selben Zeitraum sinkt die Energie- und Mehrwertsteuer auf Benzin um 29,55 Cent je Liter und für Diesel um 14,04 Cent je Liter, was für geringere Preise an den Tankstellen sorgen soll. Einmalig erhalten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt, Selbstständige einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuervorauszahlung. Für Familien gibt es ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus von 100 Euro pro Kind über die Familienkassen. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Empfänger von Sozialleistungen bekommen einmalig 200 Euro, Arbeitslosengeld-I-Empfänger 100 Euro als Einmalbonus.

Weitere Entlastungen soll das am 19. Mai vom Bundestag beschlossene Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bringen. Die Home-Office-Pauschale wird verlängert und die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um ein weiteres Jahr gewährt. Auch gelten weiterhin steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie Steuerfreiheit für Corona-Pflegeboni bis zu 4500 Euro. Und die Abgabefrist für die Steuererklärung wurde wie schon 2020 und 2021 um drei Monate bis zum 31.Oktober verlängert.

Aufgrund des Ersten Entlastungspakets, das ebenfalls Ende Mai vom Bundesrat beschlossen wurde, gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Damit erhalten Wohngeldbezieher automatisch mindestens 270 Euro, Auszubildende und Studierende 230 Euro. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1200 Euro und der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro. Steuerpflichtige Fernpendler können für 2022 ab dem 21. Kilometer 38 statt wie bisher 35 Cent pro Kilometer bei der Steuererklärung geltend machen.