21. Januar 2021

kurz & bündig – NEU im Januar 2021

Solarstromanlage im Januar nachmelden

Wer seinen Strom ins Netz einspeist, muss die entsprechenden Anlagen bis Ende Januar im Marktstammdatenregister anmelden. Die Nachmeldepflicht für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher besteht selbst dann, wenn diese bereits vor der Einführung des Registers bei der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Aus Datenschutzgründen dürfen die Angaben nicht einfach übertragen werden. Die Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung endet am 31.1.2021. Betreiber solcher Anlagen, die diese Nachmeldefrist versäumen, laufen Gefahr, dass ihnen die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom gekürzt wird. Im Extremfall kann sogar ein Bußgeld verhängt werden.

+   +   +

Personalausweis wird teurer

Der Personalausweis ist ab Januar 2021 fast 30 Prozent teurer. Statt bisher 28,80 Euro werden nun 37 Euro berechnet – nur für unter 24-Jährige bleibt es bei 22,80 Euro. Dafür entfallen die Zusatzgebühren, wenn man nachträglich die Online-Funktion aktivieren, den elektronischen Identitätsausweis entsperren und/oder die Geheimnummer neu festlegen möchte. Es ist zudem nicht mehr möglich, Fotos mitzubringen. „In Zukunft sind Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu versenden“, informiert die Bundesregierung über die Maßgabe, die ab Mai 2025 gelten soll. „Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden.“ Was Datenschützer darüber hinaus äußerst kritisch sehen: Ab dem 2.8. wird es Pflicht, die Fingerabdrücke der Zeigefinger digital auf dem Ausweis-Chip zu speichern. Wer dies nicht will, sollte noch vorher einen neuen Ausweis beantragen, der dann wieder zehn Jahre gültig ist.

+   +   +

Staatliche Sozialleistungen steigen

Der Staat hat zum Jahreswechsel einige Sozialleistungen erhöht. Neben höheren Ansprüchen beim Arbeitslosengeld, bei der Sozialhilfe, bei Asylbewerberleistungen und beim Wohngeld, ist die Grundrente eingeführt worden. Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger stieg von monatlich 432 auf 446 Euro, für einen Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft von 389 auf 401 Euro. Für Kinder bis 5 Jahre stehen Erziehungsberechtigten 283 Euro zu, bis 13 Jahre sind es 309 Euro und für Jugendliche bis 17 Jahre 373 Euro. Nachdem die Zweite Wohngeldnovelle in Kraft getreten ist, erhalten etwa eine Million Mieter oder Eigentümer mehr Zuschuss – als Ausgleich der neuen CO2-Steuer. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der keine anderen Unterstützungen erhält, bekommt durchschnittlich 15 Euro mehr pro Monat. Mehr Einnahmen kann auch die neue Grundrente bringen. Der Rentenzuschlag wird seit Jahresbeginn Senioren gewährt, deren Rente unterhalb der Grundsicherung liegt. Voraussetzungen sind: Rentenkassen-Einzahlungen für mindestens 33 Jahre, Arbeitslohn von mindestens 30, aber höchstens 80 Prozent des jährlichen Durchschnittsverdienstes sowie ein Einkommen unterhalb des monatlichen Freibetrags von 1250 Euro (Paare: 1950 Euro). Der Anspruch wird automatisch geprüft, die rückwirkenden Auszahlungen beginnen aber erst ab Jahresmitte.

+   +   +

Onlinekauf: starke Authentifizierung Pflicht

Im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist es seit 1.1.2021 nötig, sich beim Onlinekauf mit Kreditkarte durch ein sicheres Verfahren zu identifizieren. Bisher reichte es aus, sich mit der Prüfziffer von der Rückseite der Karte zu authentifizieren. Jetzt muss das Verfahren sicherer sein, zum Beispiel durch eine zusätzliche, auf das Mobiltelefon geschickte TAN. Zwei unabhängige Faktoren müssen beweisen, dass der Kreditkarteninhaber der ist, für den er sich ausgibt. Ist die Kreditkarte noch nicht für dieses Verfahren freigeschaltet, werden Kunden beim Kaufvorgang aufgefordert, ihre Karte beim Kreditkartenanbieter auf die starke Authentifizierung umzustellen. Das wird bei den meisten über das Online-Banking-Portal funktionieren.

+   +   +

Energielabel: Schluss mit A+++

Wer sich fragt, wie viele Pluszeichen noch auf dem Energielabel für Elektrogeräte auftauchen werden, dem sei gesagt: ab März 2021 gar keine mehr. Die EU regelt die Energieeffizienzlabel neu für Geräte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher und Monitore. Es gibt dann nur noch die Klassen A bis G, mit A+++ und Co ist Schluss. Die Messmethoden ändern sich und die Anforderungen an die Energieeffizienz sind höher. Es soll leichter werden, den Stromverbrauch eines Gerätes einzuschätzen, weil die Abstufungen stärker sind. Die aktuellen Spar-Meister landen dann in den Klassen C, D und E statt wie bisher in A oder A+++. Heutige Geräte schaffen die neuen Anforderungen für A und B noch nicht. Noch sind auf den Verpackungen die Aufkleber mit der alten Einteilung, im Karton liegen häufig schon die neuen Labels. Ab März werden diese dann außen zu sehen sein. Nach der EU-Vorschrift haben sie einen QR-Code, mit dem Verbraucher Informationen zu Gerät und Verbrauch in der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ abrufen können.

+   +   +

Ab 3. Juli weniger Einwegplastik

Einwegartikel aus Plastik werden weiter reduziert. Die EU verbietet ab dem 3.7.2021 zum Schutz von Umwelt und Meeren den Verkauf bestimmter Produkte. Dazu gehören Plastikbesteck und -geschirr, Styroporverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen, Trinkhalme sowie Wattestäbchen mit Plastikschaft. Manche Artikel wie Feuchttücher und Zigarettenfilter sollen mit Hinweisen zu umweltschädigender Wirkung versehen werden. Ab Januar 2022 werden die Regelungen weiter verschärft: Kunststofftüten mit einer Stärke von 15 bis 50 Mikrometern dürfen weder an Kundschaft abgegeben noch verkauft werden. Die dünnen Tüten für Obst, Gemüse und Fleisch sowie wiederverwendbare dickere Tragetaschen wird es dagegen weiterhin geben.

 

+   +   +

… und außerdem

Für die allermeisten fällt 2021 der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer weg. Erst ab einer Einkommensteuerhöhe von 16.956 € (Einzelveranlagung) wird er weiterhin fällig.

Pendlerpauschale: Egal ob per Auto, Rad oder mit Öffentlichen – 2021 gibts ab dem 21. Kilometer 5 Cent mehr, nämlich 35 Cent pro Kilometer.

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt ab dem 1.1. im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent.

Der Krankenkassenwechsel wird unkomplizierter. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nur noch 12 statt 18 Monate. Außerdem informiert die neue Krankenkasse die bisherige über die Kündigung.

Der Mindestlohn steigt 2021 gleich zweimal: zum 1.1. von bisher 9,35 € auf 9,50 €, zum 1.7. auf 9,60 €.

Die Mindestpauschale für Azubis steigt im ersten Ausbildungsjahr auf 550 € monatlich (bisher 515 € für Ausbildungsjahrgang 2020). Für die kommenden Jahre sind weitere Erhöhungen angedacht.

Der Rundfunkbeitrag bleibt bei monatlich 17,50 €, weil Sachsen-Anhalt den eigenen entsprechenden Gesetzentwurf zur Erhöhung vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament zurückgezogen hat und damit die nötige Zustimmung aller Bundesländer fehlt. ARD und ZDF sind mit ihren Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Postwertzeichen sollen bereits Anfang 2021 mit speziellen Matrixcodes versehen und der Frankierservice soll auf diese umgerüstet werden. Die Codes ermöglichen unter anderem die einfache Sendungsverfolgung, zum Beispiel per App. Die klassische Briefmarke wird es zunächst weiterhin geben, sie kann mit einem zusätzlichen Aufkleber ergänzt werden.

KfZ-Steuer: Pkw mit Erstzulassung 2021 werden bei höherem CO2-Ausstoß stärker besteuert, besonders emissionsreduzierte Modelle dagegen begünstigt. Das soll Anreize für innovative klimaschonende Mobilität setzen. Die Besteuerung bereits zugelassener Fahrzeuge ändert sich nicht.