15. November 2020

kurz & bündig – November 2020

Eigentümergemeinschaft

Recht auf Ladepunkt fürs E-Auto

Ab 1. Dezember 2020 ist es leichter, innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, beispielsweise in einem Mehrparteienhaus, gewisse bauliche Veränderungen vorzunehmen. Grundlage ist die Gesetzesnovelle zum Wohneigentumsmodernisierungs-Gesetz, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Damit darf jeder an geeigneter Stelle auch ohne die Zustimmung anderer Eigentümer eine Ladestation für sein Elektro-Auto aufstellen. Die Kosten trägt der E-Auto-Besitzer. Bislang brauchte man für jede bauliche Veränderung die Zustimmung aller. Das führte häufig zu Verzögerungen, wenn nicht alle Eigentümer dafür waren. Neben dem Ladepunkt sind Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit, dem Einbruchschutz und für Glasfaseranschluss von der Zustimmung der Miteigentümer ausgenommen. Bei Baumaßnahmen an Gemeinschaftsflächen reicht jetzt eine Zwei-Drittel-Mehrheit, dass der Umbau beschlossen werden kann. Die Kosten werden trotzdem unter allen Eigentümern aufgeteilt.

+   +   +

Post muss 18.000 Euro zahlen

Entschädigung für verspäteten Brief

Wird ein fristgebundenes Schreiben nicht pünktlich zugestellt, haben Kunden gute Chancen auf Schadensersatz. So hat das Oberlandesgericht Köln im April 2020 einer Postkundin rund 18.000 Euro zugesprochen (AZ 3 U 225/19). In dem verspätet zugestellten Schreiben an ihren ehemaligen Arbeitgeber hatte die Klägerin Abgeltungsansprüche in Höhe von über 20.000 Euro für Urlaub angezeigt, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Diese hätte sie bis spätestens 30.09.2017 geltend machen müssen, weshalb sie den Brief am Vortag per „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung“ versandte. Die Deutsche Post stellte den Brief jedoch nicht fristgerecht zu, weshalb sich der Ex-Arbeitgeber auf die zu späte Geltendmachung berief und nicht zahlte. Die Post allerdings wollte die eingeklagte Entschädigung verweigern, mit der Begründung, der Adresszusatz „GmbH“ auf dem Brief sowie die Beschriftung der Briefkästen beim Empfänger hätten gefehlt, und wollte nur das Porto in Höhe von 23,80 Euro erstatten. Dies ließ das Gericht nicht gelten und hielt entgegen, der Zusteller hätte die Pflicht gehabt, an der rund um die Uhr besetzten Pforte nachzufragen.

+   +   +

EEG-Umlage wird reduziert 

Strompreisdeckel soll Preisanstieg stoppen

Ab 1. Januar 2021 senkt der Staat die EEG-Umlage von 6,76 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde (KWh). Diese Reduzierung um 4 Prozent wirkt gering, erwartet war aber ein Anstieg auf 9,65 Cent je KWh. Verbraucher bleiben von einem durchschnittlichen Strompreisanstieg von 13 Prozent verschont, was im Schnitt 136 Euro Mehrkosten bedeutet hätte. Ursache der staatlichen Marktregulierung ist ein Paradox der staatlichen EEG-Umlage: Je günstiger der Strom ist, desto teurer wird er für Verbraucher. Mit der Abgabe wird die Differenz zwischen dem an der Börse ermittelten Strompreis und den garantierten Zahlungen an Ökostromproduzenten ausgeglichen. Was als Förderung der erneuerbaren Energie gedacht ist, führte seit der Jahrtausendwende zu einer Verdoppelung der Strompreise. Mit dem Strompreisdeckel bis Ende 2022 will der Staat nun eine weitere Preisexplosion vermeiden. Finanziert werden sollen die fehlenden etwa 10,8 Milliarden Euro aus den Einnahmen der CO2-Steuer, die ab 2021 für fossile Brennstoff erhoben wird.