15. Oktober 2018

kurz & bündig – Oktober 2018

Jugend-Finanzmonitor
In Gelddingen schlecht informiert

Nur 8 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren verfügen über gute Finanzkompetenzen. Das ergab der Jugend-Finanzmonitor, für den die forsa im Auftrag der SCHUFA-Bildungsinitiative WirtschaftsWerkstatt im Mai 2018 mehr als 1000 Personen befragt hatte. Demnach gaben sich 66 Prozent der jungen Leute für das eigene Finanzwissen nur die Schulnoten 3 oder 4. Eine gute Aufklärung im Bereich Finanzen in der Schule wünschten sich 89 Prozent der Befragten. Gut 80 Prozent wenden sich mit Finanzfragen an ihre Eltern. Allerdings gaben von denen, in der Befragung einer Vergleichsgruppe im Elternalter, auch lediglich 13 Prozent an, gut in Finanzdingen informiert zu sein. Die Bildungsinitiative sieht daher Schulen in der Pflicht, sich dem Thema Geld zu widmen.

 

Finanzspritze für Wohneigentum
Baukindergeld fördert Familien

Familien bekommen für ihr 2018 oder bis Ende 2020 gekauftes Haus oder Wohnung einen Zuschuss. Pro minderjährigem Kind können Eltern insgesamt 12.000 Euro verteilt auf 10 Jahre erhalten. Voraussetzungen dafür sind, dass das Eigentum in Deutschland erworben und selbst bewohnt wird, man nicht bereits Wohneigentum besitzt und das Bruttojahreseinkommen des Haushaltes 90.000 Euro (plus 15.000 Euro je Kind) nicht übersteigt. Anträge müssen nach Einzug bei der KfW eingehen. Der Auszahlungsbeginn des jährlichen Zuschusses wird für Frühjahr 2019 erwartet. Bayern zahlt zusätzlich eine Eigenheimzulage – auch an Alleinstehende und kinderlose Paare. Wer seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnt und nach dem 1. Juli 2018 einen Kaufvertrag geschlossen oder eine Baugenehmigung erhalten hat, bekommt einen einmaligen Pauschalzuschuss von 10.000 Euro.

 

Rentenzwang untersagt
Gericht verbietet Abschlagsrente

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, darf nicht vorzeitig in Rente gezwungen werden. Zu dieser Einschätzung ist das Bundessozialgericht gekommen (AZ B 14 AS 1/18 R). Im konkreten Fall hatte ein Jobcenter für seinen Leistungsempfänger den Bezug der geminderten Altersrente 4 Monate vor der regulären Rente beantragt. Dies hätte die späteren Altersbezüge des ALG-II-Beziehers um 9,6 Prozent reduziert. Das Jobcenter verwies auf eine schwammige Formulierung sowie eine Frist von drei Monaten in den Gesetzen. Bei längerer Bezugsdauer trotz alternativer Leistungsgeber könne zu diesen anderen Sozialleistungsträgern verwiesen werden. Dem Vorgehen widersprachen die Richter. Sie sahen die gekürzte Rente auf eine Dauer von etwa 20 Jahren gegenüber 4 Monaten Arbeitslosengeld als unzumutbar an.