6. Juni 2016

Leiharbeiter sollen gestärkt werden

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Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung: Das Verleihen von Beschäftigten an Unternehmen hat viele Namen. Gemeint ist immer dasselbe: Arbeitnehmer sind in einem Betrieb beschäftigt, werden aber in anderen Betrieben eingesetzt.

Leiharbeit boomt. Heute arbeiten fünfmal so viele Menschen in Leiharbeitsverhältnissen wie noch vor zwanzig Jahren, allein in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Damit zählt die Arbeitnehmerüberlassung zu den am stärksten wachsenden Branchen im Land. Nach Angaben der Agentur für Arbeit gab es im Juni 2015 in Deutschland 961.000 Leiharbeitnehmer; das entspricht knapp drei Prozent aller Beschäftigten.

Ein Grund für den starken Anstieg sind Lockerungen im Gesetz. Seit 1972 ist die Leiharbeit in Deutschland rechtlich geregelt, seitdem wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mehrfach modifiziert. So fiel zum Beispiel die Überlassungshöchstdauer im Jahr 2002 weg, also die Zeitspanne, die ein Arbeitnehmer maximal an ein Unternehmen ausgeliehen werden darf. Die rechtlichen Änderungen im Rahmen der großen Arbeitsmarktreform ab 2002 spielen hier eine große Rolle. Die Deregulierung hat die Flexibilität für die Betriebe erhöht und gleichzeitig die Kosten gesenkt. So sollten neue Arbeitsplätze entstehen und Arbeitslosen sollte der Einstieg in den Beruf erleichtert werden.

Doch wie funktioniert das genau? Welche Rechte haben Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer? Und wie kann man sich vor unseriösen Praktiken schützen? In verbraucherblick 06/2016 geben wir Ihnen Antworten auf alle wichtigen Fragen.

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