24. Januar 2023

Eigenbedarfskündigung

© Antonio Guillem/Shutterstock

Unter Mietern gilt die Eigenbedarfskündigung angesichts des angespannten Mietmarktes als Schreckensszenario. Für Vermieter wiederum ist das Recht auf Eigenbedarf ein wichtiges Argument für den Erwerb einer Wohnung als Kapitalanlage. Beide Seiten haben ihre Argumente, wenn es aufgrund einer Eigenbedarfskündigung zu Auseinandersetzungen kommt. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage aus? Was ist erlaubt und wann besteht kein Anspruch auf Eigenbedarf? Das sollten Mieter und Vermieter wissen.

In den deutschen Metropolen brauchen Mieter je nach Stadtteil eine Menge Geduld, ein möglichst überdurchschnittliches Einkommen und eine ordentliche Portion Glück, um eine Wohnung in ordentlichem Zustand zu einer annehmbaren Miete zu finden. Und wer beispielsweise wegen einer Trennung vom Partner umziehen muss, stellt häufig erschrocken fest, dass für die bisherige Mietsumme oftmals nur eine deutlich kleinere Wohnung drin ist. Daher ist es nur verständlich, dass Mieter beim Stichwort Eigenbedarfskündigung nervös werden.

Dieses Damoklesschwert schwebt prinzipiell über jedem Mietvertrag mit privaten Vermietern. Denn der Gesetzgeber billigt ihnen – ebenfalls nachvollziehbar – das Recht zu, ihr Eigentum auch selbst zu nutzen oder es Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen. Doch leider gibt es auch Fälle, in denen Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuschen oder dieser gar nicht rechtlich zulässig ist.

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Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.