19. Juni 2020

Grundsteuer 2.0

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Es hätte nicht viel gefehlt und die Grundsteuer wäre vom Tisch gewesen. Doch dann hat der Bundesrat am 8. November vergangenen Jahres doch noch den Weg für die Grundsteuerreform geebnet. Damit steht nach jahrelangem Tauziehen immerhin zweierlei fest: Es wird rund 35 Millionen neue Grundsteuerbescheide geben. Und die Änderungen greifen ab 2025. Doch es bleiben noch viele Fragen offen: Wer zahlt künftig drauf, wer profitiert von der Reform? Und wie wird die Grundsteuer künftig überhaupt berechnet? Das könnte von Bundesland zu Bundesland variieren. Die wichtigsten Aspekte für Immobilieneigentümer und Mieter.

Es war ein jahrelanges Hin und Her, doch seit dem 8. November 2019 steht fest: Die Grundsteuerreform kommt. Und damit rollt eine Mammutaufgabe auf die Finanzämter zu. Schließlich gilt es, rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten und die derzeit geltenden Grundsteuerbescheide zu erneuern. Damit stehen nun auch Millionen Mieter und Immobilieneigentümer vor der Frage, wie sich das künftig auf ihre Wohnkosten auswirkt. „Spätestens ab dem 1. Januar 2025 werden die neuen Zahlungsbescheide verschickt – und vorher müssen die Immobilien noch bewertet werden. Dazu werden Daten von den Eigentümern abgefragt und es wird auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewertet“, skizziert Sibylle Barent, Referentin Recht und Steuern beim Verband Haus & Grund die weitere Vorgehensweise. Doch was hat diese bürokratische Lawine eigentlich ins Rollen gebracht?

Veraltete Grundstückswerte in der Kritik
Auslöser der Reform waren Verfassungsklagen von Immobilieneigentümern, die den Grundsatz der Gleichbehandlung gefährdet sahen – eine Einschätzung, die letztlich auch die Richter teilten. Sie entschieden im April 2018, dass die Grundsteuer in der bisherigen Form mit ihren veralteten Grundstückswerten als Bemessungsgrundlage gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsprinzip gemäß Artikel 3 Absatz 1 verstößt. So werden in Westdeutschland die Daten von 1964 herangezogen, in Ostdeutschland stammen sie aus dem Jahr 1935. Der Grund: Die erste Feststellung der Einheitswerte erfolgte 1935 und aufgrund der deutschen Teilung 1964 nur noch im Westen.

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Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.