Kfz-Haftpflichtversicherung prüfen
Alle Jahre wieder wechseln viele Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar des Folgejahres, weil ein anderer Anbieter günstiger ist als der bisherige. So weit, so clever, denn damit lässt sich je nach Auto und Vertragsbedingungen oft eine Menge Geld sparen. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung zu optimieren – und zwar, indem vor einem Wechsel zunächst die Konditionen geprüft werden.
Steht das Auto nach wie vor als Zweitwagen auf der Straße? Hat sich am angegebenen Fahrerkreis etwas geändert? Stimmen die Angaben zu den voraussichtlichen Fahrkilometern noch?
Beispielrechnung für einen VW Polo VI, Benziner, 60 bis 69 PS, angemeldet in 50667 Köln, 2 Jahre alt, Schadenfreiheitsklasse 5, Einzelhaus, Vollkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
Fall 1: Kilometerleistung reduziert sich um 11.000 | Fall 2: 18-jähriges Kind nutzt das Auto nicht mehr |
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Günstigster Tarif: HDI Motor Basis Online Kasko Service Kilometer: 30.000 Fahrer: Versicherungsnehmer, Ehepartner, Kind (18 Jahre) Versicherungsbeitrag (Jahr): 1265,22 € | Günstigster Tarif: HDI Motor Basis Online Kasko Service Kilometer: 30.000 Fahrer: Versicherungsnehmer, Ehepartner, Kind (18 Jahre) Versicherungsbeitrag (Jahr): 1265,22 € |
Kilometer: 19.000 Fahrer: unverändert Versicherungsbetrag (Jahr): 1168,05 € Ersparnis im Monat: 8,10 € | Kilometer: unverändert Fahrer: Ohne Kind – nur noch Versicherungsnehmer, Ehepartner Versicherungsbetrag (Jahr): 599,38 € Ersparnis im Monat: 55,49 € |
Bei einigen Anbietern verändert ein geänderter Stellplatz den Beitrag, bei anderen nicht – daher: nachfragen. Und bei niedrigerer Kilometerleistung kann die Ersparnis unterschiedlich hoch ausfallen. Es ist daher auch während des Versicherungsjahres sinnvoll, den Vertrag zu prüfen und anzupassen. Über einem Anruf beim Versicherer lässt sich herausfinden, wie hoch die Ersparnis ausfällt. Auch wenn sich der Fahrerkreis ändern sollte, lohnt die Anpassung – ganz besonders dann, wenn risikoreichere Fahrer wie Fahranfänger und Senioren wegfallen.
Tipp: Wer sein Fahrzeug zeitweise gar nicht mehr nutzt, kann es stilllegen. Ab diesen Zeitpunkt zahlt man keine Kfz-Versicherung und keine KfZ-Steuer. Mit der Stilllegungsmeldung bei der örtlichen Zulassungsstelle werden automatisch die KfZ-Versicherung und die Zollverwaltung für die Erstattung informiert.