Löcher stopfen
Eigentlich gibt es die neue Grundrente bereits seit 1. Januar 2021. Jedoch ist das neue Gesetzeswerk so ein Bürokratiemonster, dass mit Auszahlungen nicht vor dem 1. August 2021 zu rechnen ist. So lang braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mindestens, um die geschätzten 1,3 Millionen berechtigten Personen zu ermitteln. Ein Gutes hat die Grundrente aber: Ein Antrag ist nicht nötig. Die Leistung kommt automatisch von der Deutschen Rentenversicherung.
Um Altersarmut zu mildern, beschloss der Deutsche Bundestag im Juli 2020 die Grundrente. Das Ziel: Personen, die viele Jahre lang gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, sollen nicht finanziell abgehängt werden. Die Grundrente ist nicht eigenständig, sie ist Bestandteil der gesetzlichen Erwerbsminderungs-, Alters- oder Hinterbliebenenrente. Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen kann. Hierzu zählen:
- Beitragszeiten aus rentenversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigungen und selbstständigen Tätigkeiten
- Grundwehr- und Zivildienst
- Beitragszeiten aus dem Bezug von Leistungen bei Krankheit und Rehamaßnahmen
- Beitragszeiten aus Minijobs, sofern hieraus auch Pflichtbeiträge gezahlt wurden
- Kinderberücksichtigungszeiten in den ersten zehn Lebensjahren des Kindes (egal, wann das Kind geboren wurde)
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege ab 1. April 1995
- Ersatzzeiten (im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg bis Ende 1991)
- Monate, in denen mehrere Sachverhalte gleichzeitig vorliegen (zum Beispiel erwerbstätige Mutter eines Kleinkindes) zählen nur einmal
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