13. Januar 2022

Mehr Fairness

© fizkes/Shutterstock

Vertrag aufgeschwatzt bekommen? Kündigungstermin verpasst? Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat fast jeder fünfte Erwachsene in Deutschland mindestens einen Vertrag, den er nie abschließen wollte. Ein Viertel aller Befragten ärgern sich über ungewollte Laufzeitverlängerungen, etwa genauso viele klagen über Schwierigkeiten beim Widerruf. Welche Regeln gelten bei Verbraucherverträgen wie etwa mit Streamingdiensten, Strom- oder Telefonanbietern? Welche Pflichten haben die Anbieter? Das gibt es vor Vertragsabschluss zu beachten.

Am Anfang ist alles ganz einfach: unverbindliches Probeabo, Schnupperwochen, Testlaufzeit. Doch wenn der Vertrag erst einmal läuft, kommt man nicht mehr so schnell wieder raus. Vor allem im Bereich Telekommunikation ärgern sich Menschen laut Daten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes über ungewollte Vertragsverlängerungen. Dabei gaben 62 Prozent der Befragten an, dass ihnen dadurch auch ein finanzieller Nachteil entstanden sei. Die Betroffenen schätzen ihren Schaden durchschnittlich auf 335 Euro in zwei Jahren ein.

Gesetzesänderung

Das sogenannte Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Vertragslaufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen sowie Kündigungsfristen – all das regeln viele Unternehmen und Branchen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Gesetzesänderung sollen diese Klauseln fairer für Verbraucher sein.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.