15. März 2019

Mehr Rechte als gedacht

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, heißt es. Wofür man allerdings unbedingt sorgen sollte, ist, zu seinem Recht zu kommen. Ob Kündigung, Unfall oder Absage von der Uni – Verbraucher haben oft mehr Möglichkeiten als sie glauben.

Es lohnt sich beispielsweise, gegen eine Kündigung zu klagen. Das gilt auch, wenn man an einer Wiedereinstellung nicht interessiert ist. Unter Umständen ist eine (höhere) Abfindung drin. Verunglückt man während der Arbeit, gilt das als Arbeitsunfall. Dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie zahlt auch, wenn man auf dem Arbeitsweg verunglückt. Wer bei einem Autounfall verletzt wurde, hat in der Regel das Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Haushaltsführungsschaden wird dabei oft übersehen. Das ist der Ausgleich dafür, dass der Geschädigte sich vorübergehend nicht oder weniger um seinen Haushalt kümmern kann. Vielleicht wurden Sie auch „nur“ geblitzt. Ist der Vorfall oder der Bescheid verjährt oder der Fahrer auf den Bild nicht eindeutig zu identifizieren, können Temposünder um das Bußgeld herumkommen.

Ein Bußgeld ist eine Sache, wenn man seine Wohnung verliert, ist das eine ganz andere Hausnummer. Berüchtigt sind Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Sie sind jedoch nur in engen Grenzen erlaubt. Findet der gekündigte Mieter beispielsweise keine neue Wohnung zu zumutbaren Bedingungen, kann die Kündigung unwirksam sein. Vor allem in Großstädten sind nicht nur Wohnungen schwer zu finden, sondern auch Betreuungsplätze für Kinder. Einen gesetzlichen Anspruch haben Kinder ab einem Jahr. Bekommen Eltern dennoch keinen Platz, können sie mit anwaltlicher Unterstützung darauf klagen. Teilweise können sie die Kosten für eine private Kinderbetreuung von der Kommune zurückzufordern.

Und nach der Kita geht es weiter: Nicht immer klappt es mit der Wunschschule. Sind Eltern mit der zugeteilten Schule nicht einverstanden, können sie ebenfalls klagen. Oft sind die Entscheidungen der Schulämter fehlerhaft, da sie diese nicht anhand nachprüfbarer Kriterien getroffen haben. Klagen kann und sollte auch, wer in seinem Wunschfach keinen Studienplatz bekommt. Da Hochschulen im Nachrückverfahren oft nicht alle Plätze vergeben, sind Studienplatzklagen häufig erfolgreich. Zurück zum Thema Familie: Nach einer Scheidung berechnet das Familiengericht den Unterhalt. Nach einiger Zeit kann sich eine Nachberechnung lohnen. Wenn der Unterhaltspflichtige mehr verdient, erhöht sich meist auch der Unterhalt. In all diesen Situationen sollten Betroffene einen Rechtsstreit – mit anwaltlicher Unterstützung – also nicht scheuen.  

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Swen Walentowski - verbraucherblick - Anwaltsauskunft-Deutscher AnwaltsvereinRechtsanwalt Swen Walentowski ist Redaktionsleiter und Sprecher von anwaltauskunft.de, das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. Das Portal richtet sich an Verbraucher und bietet Informationen und Tipps zu rechtlichen Alltagsfragen.  

 

 

 

 

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