Mit anderen Kindern verreisen
Ferienzeit ist Reisezeit. Die Familie packt die Koffer und macht sich auf, etwa in die Berge oder an die See. Manchmal mit dabei: die beste Freundin des eigenen Kindes, das Patenkind oder der Enkel. Doch darf man Kinder von Verwandten und Bekannten einfach so mit in den Urlaub nehmen? Und was ist, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland verreisen will?
Die Personensorge und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige Kinder stehen in der Regel allein den sorgeberechtigten Eltern gemeinschaftlich zu. Weder die Großeltern noch die Patentante und auch nicht die Eltern des besten Freundes dürfen einfach so über ein anderes Kind bestimmen. Wenn das Kind gleichwohl ohne die eigenen Eltern oder nur mit einem Elternteil verreisen darf, bietet sich eine zeitlich befristete Reisevollmacht für die mit der Aufsicht betraute Person oder für den anderen Elternteil an.
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