9. Oktober 2020

Baukindergeld: Zulage bis März 2021 verlängert

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Der Förderzeitraum des Baukindergeldes wird um drei Monate bis 31.3.2021 verlängert. Grund ist, dass viele Formalitäten durch die Corona-Krise ins Stocken geraten sind. Baugenehmigungen oder Kaufverträge können daher vielleicht erst später unterschrieben werden. Die Förderung war ursprünglich aber an vollständige Unterlagen bis 31.12.2020 gebunden. Jetzt gilt, wer bis 31.3.2021 einen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung hat, kann einen Antrag stellen. So haben Familien etwas mehr Zeit zum Handeln. Das Baukindergeld beträgt 1200 Euro pro Kind jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro plus Freibetrag pro Kind nicht überschreiten. Gezahlt wird ab dem Einzugstermin und der muss vor dem 31.12.2023 liegen. Bislang haben über 250.000 Familien Baukindergeld beantragt.


Kinder kosten Geld. Welche Leistungen und Förderungen Familien zusteht hat verbraucherblick zusammengetragen. Lesen Sie unseren Beitrag „Geld für den Nachwuchs – Welche Leistungen Familien zustehen“ .