9. März 2023

Blitzer-Apps: Verbot gilt auch für Beifahrer

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Software zum Erkennen von Blitzern im Straßenverkehr gibt es viele. Ihre Nutzung ist dennoch verboten. Das gilt auch für Beifahrer, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden hat (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). Im konkreten Fall war ein 64-jähriger Autofahrer zu schnell unterwegs gewesen und von einem Polizisten angehalten worden. Bei der Kontrolle schob der Mann das Smartphone seiner Beifahrerin zur Seite. Das Verhalten kam den Polizisten verdächtig vor und tatsächlich fanden sie eine Blitzer-App auf dem Gerät der Beifahrerin. Sowohl Blitzer-Apps wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte sind nach Straßenverkehrsordnung (StVO, § 23 Abs. 1c) gesetzlich verboten und werden mit einem Bußgeld geahndet. Entgegen der landläufigen Meinung gilt das Verbot auch dann, wenn sich der Fahrer die Warnfunktion der App auf dem Handy des Beifahrers zunutze macht.

Auf Videoportalen gibt es sie zuhauf: Filmaufnahmen von Straßensituationen. Durch die Frontscheibe von Autos hindurch sind skurrile, oft auch gefährliche Situationen zu sehen, meist in den USA und Russland. Die sogenannten Dashcams kommen aber auch hierzulande immer häufiger zum Einsatz. Ist das erlaubt? Die Regeln und Rechte haben wir zusammengefasst im Beitrag „Durch die Windschutzscheibe – Was Autokameras aufzeichnen dürfen“.