3. Juli 2020

Corona-Krise: Rechnung für Rückholung

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Das Auswärtige Amt (AA) warnt bis 31. August 2020 vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland aufgrund der weltweiten Covid-19-Ausbreitung. Allerdings ist die Reisewarnung für die Staaten der Europäischen Union und Schengen-Staaten seit 15. Juni aufgehoben. Bei einigen dieser Länder gibt es aber noch Einschränkungen durch dortige Einreisebestimmungen. Steigt in einem Land die Zahl der Infizierten über eine bestimmte Grenze, wird eine neue Reisewarnung ausgesprochen.

Eine Rückholaktion wie im Frühjahr, bei der rund 240.000 Deutsche aus dem Ausland zurückgeholt wurden, wird es nicht mehr geben. Diese Zurückgeholten bekommen derzeit Post vom Auswärtigen Amt erhalten mit einer Rechnung über ihre Beteiligung an den Kosten. Das AA hat Pauschalen von 200 Euro für Kanaren und Nordafrika bis zu 1000 Euro für Australien und Neuseeland festgelegt. Das Vorgehen ist im Konsulargesetz geregelt. Die Bunderegierung hatte knapp 100 Million Euro vorgestreckt für die Rückholung. Davon soll nun etwas 40 Prozent zurückfließen. Wer in der nächsten Zeit in europäischen Nachbarländer Reisen will, informiert sich am besten vorher genau über die Bestimmungen beim Auswärtigen Amt und auf dem offiziellem EU-Portal Re-open EU.