7. August 2020

Corona: Pflicht zum Testen und Maskentragen in Schulen

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Ab dem 8. August gilt eine Testpflicht auf das Coronavirus für Reisende aus Risikogebieten. „Wer aus einen Risikogebiet kommt und nach Deutschland einreist, muss künftig ein negatives Testergebnis vorlegen oder hier einen Test durchführen lassen“, teilte Bundesgesundheitsminister Spahn mit. Als Risikogebiet gelten Regionen mit mehr als 50 SARS-CoV-2-Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen. Die Tests auf SARS-CoV-2 sind kostenlos und werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Reiserückkehrer werden an Flughäfen getestet. Testmöglichkeiten gibt es auch für die Einreise per Auto, Bahn und Schiff sowie beim Hausarzt. Testverweigerer müssen mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro rechnen. Ausnahme sind der Nachweis eines negatives Testergebnisses, das maximal 48 Stunden alt ist, und eine zweiwöchige häusliche Quarantäne mit Meldepflicht beim lokalen Gesundheitsamt. Bereits seit 1. August gilt für Einreisende nach Deutschland, dass sie sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können.

Derweil sind in den ersten Bundesländern die Ferien zu Ende gegangen. Einige Schulen sind zum Normalbetrieb mit Präsenzunterricht zurückgekehrt. Die Kultusminister der Länder haben verschiedene Varianten einer Maskenpflicht eingeführt. Während Berlin, Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in Schulgebäuden aber nicht während des Unterrichts umsetzen wollen, sollen in Nordrhein-Westfalen ältere Schüler an weiterführenden Schulen und Berufsschulen die Masken und nur in Ausnahmefällen ein Gesichtsvisier im Unterricht tragen. Kritik an der Rückkehr zum Regelbetrieb kommt vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) sowie von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Lehrergewerkschaften wiesen auf das hohe Infektionsrisiko sowie den akuten Lehrermangel hin.