31. März 2021

EC-Karte weg: Bank haftet bei Verlust

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Viele Menschen nutzen die Möglichkeit, kontaktlos mit der Bankkarte zu zahlen. Bei kleineren Summen geht das ganz praktisch kontaktlos, also ohne PIN oder Unterschrift. Wer haftet aber, wenn die Karte gestohlen wird oder verlorengeht? Der EuGH entschied in einem Urteil vom November 2020 zugunsten der Verbraucher: die Bank muss haften. Die österreichische DenizBank hatte in ihren AGB die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen ausgeschlossen, worunter auch kontaktloses Bezahlen fällt. Außerdem gab die Bank an, diese Art Bezahlfunktion technisch nicht sperren zu können. Der EuGH ließ diese Argumente nicht gelten und stellte in seinem Urteil klar, dass die Bank haftet, wenn der Kunde den Verlust der Karte meldet. Man ging sogar davon aus, dass das Sperren einer Bankkarte immer möglich ist und die Bank die Technik nur als Vorwand benutze (Rechtssache C 287/19).

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Das gilt auch bei Girokonten. Doch so groß ist die Auswahl bei kostenlosen Modellen nicht mehr. Immer mehr Banken erhöhen die Kosten oder führen Gebühren ein. Wie Sie dennoch ein kostenloses Konto finden und worauf Sie bei den Kontobedingungen achten sollten, erfahren Sie im Beitrag „Gehts noch gratis? – Girokonten im Vergleich“.