6. April 2020

Eierei: Auf Kennzeichnung bei Ostereiern achten

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Gefärbte Eier landen in der Osterzeit häufiger im Einkaufskorb. Für die bunten Hühnerprodukte gelten die strengen Kennzeichnungsvorschriften wie für frische Eier allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale Bremen erinnert auch in diesem Jahr daran, dass Angaben zur Haltungsform für Hersteller bunter Eier freiwillig sind. Lediglich die Lebensmittelfarbstoffe müssen als E-Nummern ausgewiesen werden. Über das Mindesthaltbarkeitsdatum muss nur bei verpackten, nicht bei losen Eiern informiert werden. Eine Analyse des niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat im vergangenen Jahr ergeben, dass knapp 16 Prozent gefärbter Eier in Verpackungen verdorben waren. Aus diesen Gründen raten die Verbraucherschützer und der NABU zum Kauf frischer Eier und zum Selberfärben mit Pflanzenfarben. Vor allem mit Kindern könne der Chemie- und Biologieunterricht durch den Einsatz von Essig und Natron sowie von Kräutern als Farbmuster veranschaulicht werden.

Was genau der Aufdruck auf frischen Eiern bedeutet und welche Initiativen es zur Vermeidung von Kückenschreddern gibt, erfahren Sie im Artikel „Ei, Ei, Ei – Augen auf beim Eierkauf“.