8. Oktober 2021

Familienurlaub: Staat zahlt Auszeit

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Er soll Familien entlasten, für Erholung sorgen und wird nun maximal zweimal größtenteils vom Staat bezahlt: der Familienurlaub. Um die Belastungen der Corona-Pandemie zu mildern, zahlt das Bundesfamilienministerium Familien mit kleinen und mittleren Einkommen rund 90 Prozent für Unterkunft und Verpflegung für je sieben Übernachtungen in 2021 und 2022. Allerdings ist das nur bei Aufenthalten in aktuell 87 speziellen Einrichtungen wie Jugendherbergen und Familienferiendörfern möglich. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Deutschland, ein Kindergeldanspruch für mitreisende Kinder und der Bezug von Sozialleistungen oder Einkommen sowie Vermögen, die unter bestimmten Grenzen liegen. Beispielsweise ist bei einem Paar mit zwei Kindern (drei und acht Jahre alt) das monatliche Haushaltseinkommen auf 5576 Euro brutto begrenzt. Nur bei einer Behinderung von mindestens 50 Grad eines berechtigten Kindes oder Elternteils gilt keine Einkommensgrenze. Eine Orientierung zur förderfähigen Einkommensberechnung bietet ein Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Beantragt wird der Zuschuss bei der ausgewählten Ferienunterkunft mit dem Corona-Auszeit-Formular. Da die Bundesmittel und die Plätze begrenzt sind, ist ein frühzeitiger Antrag sinnvoll.

Familien haben hohe Ausgaben im Alltag. Zu wissen, wo und wie es Unterstützung und Zuschüsse gibt, kann viele Dinge erheblich erleichtern. Eine der staatlichen Förderungen ist das Kindergeld. Dafür gibt es einige Regelungen und auch steuerliche Aspekte. Welche das sind und welche weiteren Zuschüsse es gibt, erklären wir im Beitrag „Kinder, Kinder, Kindergeld – Unterstützung vom Staat“.