28. März 2022

Fragwürdiger Umgang bei Netflix und Amazon

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Die Online-Anbieter Netflix und Amazon stehen am Pranger wegen ihres Umgangs mit Kunden. Das Streamingportal Netflix nutzt eine unzulässige Preisanpassungsklausel. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Netflix International B.V. entschieden (AZ 52 O 157/21). Das Gericht beanstandete außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Der europäische Ableger des US-amerikanischen Mutterkonzerns hatte sich vorbehalten, Abo-Preise „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern, „um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“, wie es in den Vertragsbedingungen heißt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Netflix Berufung eingelegt hat. Erst im Jahr 2019 hatte das Berliner Kammergericht eine Vertragsklausel bei Netflix für rechtswidrig erklärt.

Auch Amazon wird verbraucherunfreundliches Vorgehen vorgeworfen. Wie das Onlinemagazin Businessinsider herausgefunden hat, liegen interne Dokumente über das sogenannte Amazon-Projekt „Iliad“ vor, mit dem die Stornierungen von Prime-Mitgliedschaften im Jahr 2017 um 14 Prozent zurückgegangen sein sollen. Demzufolge wurde Kunden mit einer Verschleierungstaktik aus Fragen und neuen Angeboten die Kündigung erschwert.

Guckst du noch oder streamst du schon? Linear, also zeitlich nacheinander, so lief Fernsehen früher ausschließlich. Heute kann jeder und jederzeit und auf verschiedenen Geräten seine Filme und Serien schauen. Welche Anbieter es inzwischen gibt und welche Pakete und Preise, haben wir zusammengestellt im Beitrag „Kampf um den Kunden – Was Netflix & Co statt Glotze bieten“.