16. August 2022

Geldanlage: Beratungspflicht zur Nachhaltigkeit

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Finanzberater sind seit Anfang August dazu verpflichtet, Anleger konkret zu fragen, ob sie ihr Geld nachhaltig investieren wollen. Die neue Pflicht beruht auf einer weiteren Verordnung der EU-Finanzreform MiFID II. Mit dem Programm, das bereits seit 2018 greift, will die EU-Kommission Wertpapierverkauf transparenter und das Finanzsystem nachhaltiger gestalten. Wie notwendig die Reform ist, verdeutlichen fehlende präzise Mindeststandards, unklare Definitionen für Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ und „klimafreundlich“ sowie das inzwischen enorme Anlagevolumen. Allein in Deutschland betrug die Gesamtsumme nachhaltiger Geldanlagen zum Ende vergangenen Jahres 501,4 Milliarden Euro laut Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG). Damit haben Privatanleger ihre als nachhaltig geltenden Investitionen verdreifacht und den Marktanteil nachhaltiger Publikumsfonds, Mandate und Spezialfonds um 3 Prozentpunkte auf 9,4 Prozent gehoben.

Verbraucherschützer und Anlagestrategen stehen den Neuerungen skeptisch gegenüber, da sie befürchten, dass den Anlegern zukünftig lediglich viel Kleingedrucktes zur Unterschrift vorgelegt würde. Ebenfalls verwirrend könne die sogenannte EU-Taxonomie wirken. Diese Leitlinie gilt als Katalog für klimafreundliche Investitionen und dient zur Orientierung. Zuletzt wurden darin aber Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich anerkannt. Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende hat bei einer Untersuchung festgestellt, dass sich die Zusammensetzung nachhaltiger Fonds kaum von konventionellen Fonds unterscheidet und selbst Öl-Konzerne mit schlechter Umweltbilanz und große Online-Händler mit kritikwürdigen Arbeitsbedingungen in nachhaltigen Fonds stecken. Verbraucherschützer raten Anlegern, auch zukünftig selbst auf die Kriterien der Unternehmen in den Fonds zu schauen und Kosten, Rendite und Risiko nicht aus den Augen zu verlieren.

Was ist mir für mein Geld wichtig? Wieviel Risiko kann ich für die Rendite eingehen? Das zu klären, zählt zu den Aufgaben von Bankmitarbeitern und Finanzvermittlern. Sie müssen auch eine Geeignetheitsprüfung abgeben. Was das bedeutet und wie Sie sich vor Falschberatungen schützen können, lesen Sie im Beitrag „Falsch beraten? – Regeln für Finanzvermittlung“.