21. April 2020

Gericht kippt Widerrufsklausel privater Kreditverträge

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Kreditnehmer können bei mangelhafter Widerrufsbelehrung ihren Vertrag noch einige Jahre nach ihrer Unterschrift widerrufen. Diese Möglichkeit der Vertragsaufhebung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem überraschenden Urteil (AZ C-66/19) Ende März verkündet. Im Gegensatz zum deutschen Bundesgerichtshof (BGH) sahen die Richter in Luxemburg im sogenannten Kaskadenverweis, bei dem auf weitere Rechtsvorschriften verwiesen wird, eine unzumutbare Überforderung von Verbrauchern. Diese müssen, so die EuGH-Richter, in klarer und prägnanter Form in die Lage versetzt werden, den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist selbst zu berechnen. Fehle die Eindeutigkeit von Pflichtangaben, greife das „ewige“ Widerrufsrecht. Ob dies schwerwiegender als der gesetzliche Mustertext für die nationale Widerrufsbelehrung ist, den die meisten deutschen Banken genutzt und teilweise abgewandelt haben, gilt derzeit als strittig. Verbraucherexperten raten vor allem bei Immobilien- und Kfz-Krediten zur Prüfung der Widerrufsbelehrung.

Lesen Sie auch, wie Sie nach Ablauf des Widerrufrechts aus einem Vertrag kommen können, im Beitrag „Raus aus dem Vertrag – So kündigen Sie richtig“.