25. Januar 2023

Handytarife: Werbeflyer muss gut lesbar sein

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Die Tarifbedingungen für Handyverträge müssen in Werbematerialien gut zu lesen sein. Entsprechende Angaben in winziger Schrift in Fußnoten abzubilden, gilt als unlautere Werbung. Zu dieser Einschätzung ist das Landgericht (LG) Düsseldorf gekommen (AZ 38 O 41/22). Die Richter gaben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vodafone GmbH statt. Der Mobilfunk-Konzern hatte in einem mehrseitigen Werbeflyer die Angaben zu Monatspreis und Leistungsumfang in einer von mehreren Fußnoten in 3-Punkt-Schriftgröße versteckt. Zudem war die Lesbarkeit erschwert, da der Fußnotentext nur in einem ungegliederten Absatz mit 1530 Zeichen aufgeführt war und sich in grauer Schrift zu wenig vom glänzenden Untergrund abhob. Das LG bewertete dies als Irreführung, da Verbrauchern durch diese Gestaltung wesentliche Informationen über Tarif und Preis vorenthalten wurden.

Verträge, Fristen und Tarife: Kunden müssen einiges im Blick haben – und sollten den Überblick nicht verlieren. Darauf spekulieren manche Streamingdienste, Strom- und Telefonanbieter, um Laufzeiten unbemerkt und automatisch zu verlängern. Doch für Verbraucherverträge gelten Regeln, Verbraucher haben einige Rechte. Welche das sind und wozu Anbieter verpflichtet sind, lesen Sie im Beitrag „Mehr Fairness – Neue Regeln für Verbraucherverträge“.