28. April 2020

Höhere Bußgelder und mehr Schutz für Radler

© Montage/Bundesanstalt für Straßenwesen

Seit heute gelten für Verkehrsteilnehmer strengere Regeln. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht höhere Bußgelder, neue Verkehrsschilder und einen besseren Schutz von Radfahrern vor. Außerdem soll es schneller zu Fahrverboten kommen. Wer 16 Stundenkilometer zu schnell ist, muss innerorts 70 Euro und außerorts mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Bereits ab 21 Stundenkilometer zu viel gibt es 80 Euro Strafe, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse kann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten geahndet werden. Wer auf einem Schutzstreifen für Fahrradfahrer hält, dem drohen 100 Euro Strafe und 1 Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen mit dem Auto wird mit bis zu 100 statt wie bisher 25 Euro Geldbuße geahndet. Unzulässiges Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf Parkplätzen für E- und Carsharing-Fahrzeuge kostet 55 Euro, genauso viel wie das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe. Innerorts gilt nun für das Überholen von Fahrradfahrern ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es 2 Meter. Gewöhnen wird man sich auch an neue Verkehrsschilder: Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder von einspurigen Fahrzeugen, für den Radschnellweg und die Fahrradzone, an den Grünpfeil für Fahrräder sowie an einige Schilder fürs Carsharing.

Parkplätze sind ein Unfallschwerpunkt. Welche StvO-Regeln gelten vor Supermärkten und an Straßen? Lesen Sie dazu unseren Beitrag „Unfallbrennpunkt Parkplatz – Welche Regeln gelten?“