1. April 2020

Jetzt mehr Hinzuverdienen ohne Abzüge

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Rentner dürfen ab sofort abzugsfrei mehr hinzuverdienen. Die Bundesregierung hat mit dem Sozialschutz-Paket die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen oder bestehenden Altersrente. Wie die Deutsche Rentenversicherung hinweist, gilt diese Anhebung nur für das Kalenderjahr 2020. Ausgenommen sind Renten wegen Erwerbsunfähigkeit sowie für Hinterbliebene. Bei kurzfristigen Beschäftigungen werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und keine Rentenanwartschaften erworben. Außerdem wird die maximale Dauer kurzfristiger Beschäftigungen innerhalb des Zeitraums 1. März bis 31. Oktober 2020 von 70 auf 115 Arbeitstage (3 auf 5 Monate) angehoben. Grund für die Maßnahme ist der erhöhte Bedarf an Personal in medizinischen und in anderen Wirtschaftsbereichen aufgrund der Corona-Pandemie.

Welche Regeln beim Hinzuverdienen grundsätzlich gelten und worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie in unserem Beitrag „Sozialleistungen nicht gefährden – So lohnt sich Hinzuverdienen“.