3. Juni 2022

Kauf vorbestellter Videospiele ist widerrufbar

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Digitale Produkte haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nur gilt dieses Recht auch bei vorbestellten Videospielen, die Käufer nicht sofort spielen können? Ja hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ 6 U 275/19). Eine gesetzliche Ausnahmeregelung, auf die sich der beklagte japanische Videospiel-Konzern Nintendo bei Vorab-Bestellungen berufen hatte, haben die Richter nicht anerkannt. Vielmehr seien derartige Spiele bis zum Erscheinungstermin für die Käufer wertlos. Ein Download mit einem sogenannten Pre-Load des Spiels mit anschließend angezeigtem Symbol auf dem Endgerät des Käufers erfülle den Kaufvertrag nicht.

Formaljuristisch gilt das Urteil nur gegenüber norwegischen Verbrauchern, da der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) lediglich stellvertretend für die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet aufgrund des Firmensitzes der Nintendo of Europe GmbH in Frankfurt am Main geklagt hatte. Die Rechtslage Norwegens entspricht aber nach erfolgter Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in allen EU-Mitgliedsstaaten. Nintendo hat inzwischen nicht nur die norwegische, sondern auch die deutsche Version seines e-Shops angepasst.

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