10. Juni 2022

Mehr Geld für Rentner und Erwerbsgeminderte

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Die Erhöhung der Altersrenten und die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten sind beschlossen. Der Bundesrat hat dazu am Freitag die entsprechenden Gesetze verabschiedet. Bei den Renten hebt das Gesetz zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro (Ost: auf 35,52 Euro) an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Dabei wird in diesem Jahr der sogenannte und der während der Corona-Pandemie ausgesetzte Nachholfaktor reaktiviert. Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. Die Erwerbsminderungsrentner, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen, und zwar in Höhe von knapp 59 Millionen Euro.

Rente und nun?! Während die einen endlich lange Aufgeschobenes nachholen, viel reisen, noch weiterarbeiten, wissen andere nicht recht, was nun kommen wird und was sie machen können. Wie wäre es mit einem Studium? Speziell für Ältere gibt es besondere Angebote – in Präsenz an der Universität oder per Fernstudium. Wie die Möglichkeiten genau funktionieren, lesen Sie im Beitrag „Man lernt nie aus – Studienangebote für ältere Semester“.