2. März 2022

Mehr Zeit für Führerscheinumtausch

© Janet Worg / shutterstock

Der Führerschein wird erneuert und muss daher bis 2033 umgetauscht werden. Das ab sofort ausgestellte, fälschungssichere und EU-weit geltende Kartenformat ist dann nur noch 15 Jahre gültig. Die Umtauschfrist hängt von zwei Faktoren ab: Ausstellungsdatum und Geburtsjahr. Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend. Für ab 1. Januar 1999 erstellte Dokumente richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Wegen der Corona-Pandemie ist die erste Frist für Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit vor 1999 ausgestelltem „Lappen“ auf den 19. Juli 2022 verlängert worden. Nach dem jeweiligen Fristablauf ist der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig und ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig. Die Fahrerlaubnis bleibt aber gültig, eine neue Prüfung ist nicht nötig. Unabhängig von Zeitfenstern kann laut ADAC jederzeit der Führerschein bei der zuständigen Behörde wie Führerscheinstelle oder Bürgeramt getauscht werden. Nötig sind dafür ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Die Kosten dafür betragen 25 Euro.

Schummeln bei der Führerscheinprüfung wird jetzt stärker bestraft. Statt sechs Wochen können Prüflinge bis zu neun Monate von der Wiederholung gesperrt werden. Eine gute Vorbereitung für die Fahrerlaubnis ist der bessere Weg. Wie kann man die Prüfungen möglichst schnell meistern? Und woran erkenne ich eine gute Fahrschule? Antworten und weitere Tipps lesen Sie im Beitrag „Freie Fahrt – Flott zum Führerschein“.