6. Juli 2020

Mehrwertsteuersenkung: Damit können Verbraucher rechnen

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Die Mehrwertsteuer ist zum 1. Juli gesunken. Bis Jahresende fallen bei Waren und Dienstleistungen nun 16 statt 19 Prozent an, ermäßigt sind es nur 5 statt 7 Prozent. Für Verbraucher bedeutet es mathematisch 2,5 beziehungsweise 1,9 Prozent Ersparnis. In der Gastronomie sinkt diese Steuer bis Jahresende für Getränke ebenfalls auf 16 Prozent, für Speisen gilt: 5 Prozent bis Jahresende und bis 30.6.2021 dann 7 Prozent. Allerdings sind Händler, Dienstleister und Unternehmen nicht verpflichtet, die Ersparnis an ihre Kunden weiterzugeben. So rät der Verbraucherzentrale Bundesverband davon ab, Rechnungen selbstständig und pauschal zu kürzen. Entscheidend ist das Datum der Lieferung oder der erbrachten Leistung, nicht das vom Angebot oder vom Kostenvoranschlag. Teilleistungen sind erst bei Abschluss der Arbeiten und auch Teilzahlungen bei Leasingverträgen ab Juli nur mit gesenktem Steuersatz zu leisten. Eine Ausnahme sind zuvor vereinbarte Festpreise einer Leistung wie zum Beispiel bei Jahresverträgen von Fitnessstudios.

Gesenkt wird der Steueranteil auch bei Strom, Gas und Telefon. Die monatlichen Abschläge bleiben aber wie bisher. Die Energieversorger wollen die Steuerreduzierung bei der nächsten Jahresabrechnung weitergeben. Bei Telefontarifen haben viele Anbieter die Preise bereits gesenkt. Versicherungen und Mieten sind in der Regel ausgenommen. Versicherer sind meist von der Mehrwertsteuer befreit. Mietverträge sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, offen sind noch die Regelungen zu den Mietnebenkosten.