3. Juni 2021

Nachhaltiger: Original-Ersatzteile für alle Werkstätten

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Produkte sollen effizienter und langlebiger werden. Das ist das Ziel von zehn seit März geltenden EU-Ökodesign-Verordnungen. Hersteller von Produkten wie Fernsehern, Waschmaschinen und Kühlschränken sind damit verpflichtet, Originalersatzteile und Reparaturanleitungen auch Freien Werkstätten zu liefern, und zwar über einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren. Binnen 15 Arbeitstagen müssen die Bauelemente bereitgestellt werden und mit allgemein verfügbaren Werkzeugen verbaut werden können. Kritik kommt vom Umweltbundesamt, das auf die fehlende Pflicht für Aktualisierungen und Sicherheitsupdates hinweist und die Beschränkung auf fachlich kompetente Reparateure bemängelt. Verbesserungen könnte ein nationales Register bringen, in das sich auch Repair-Cafés und andere Initiativen für die Ersatzteilbeschaffung eintragen lassen können.

„Was lange hält, bringt kein Geld.“ Dieser zweifelhafte Slogan sollte mit den neuen EU-Richtlinien vorbei sein. Bisher setzen einige Hersteller die sogenannte geplante Obsoleszenz ein, also den gezielten oder In Kauf genommenen Defekt ihrer Geräte, um neue Produkte zu verkaufen. Diesem Spielchen lässt sich ein Schnippchen schlagen. Wie das geht, lesen Sie im Beitrag „Reparieren statt wegwerfen – Geplante Obsoleszenz überlisten“.