29. Dezember 2020

Neues Energiegesetz: Förderungen für Eigentümer und Vermieter

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Seit dem 1. November gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bündelt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die außer Kraft gesetzt sind. Interessant ist die neue staatliche Förderung für Immobilienbesitzer, die neu bauen oder sanieren. Möglich ist entweder ein 45-prozentiger Investitionszuschuss für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung oder eine steuerliche Vergünstigung über 3 Jahre. Das GEG verpflichtet Hauskäufer mit Energieausweis und Sanierer, die eine Energiebilanzierung erstellen wollen, zu einer kostenlosen Energieberatung. Bei Neubauten ist die Nutzung einer Form der erneuerbaren Energien zum Heizen vorgeschrieben. „Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung“, sagt Energieberaterin Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen. Auch ein größerer Anteil des Stroms der eigenen Photovoltaik-Anlage kann angerechnet werden. Für Bestandsgebäude gelten Austausch- und Nachrüstpflichten. Eigentümer und Immobilienmakler müssen Käufern und Mietern nun einen Energieausweis vorlegen und energetische Pflichtinformationen in Immobilienanzeigen angeben.

Fürs Dämmen gibt es zahlreiche Methoden. Entweder von außen oder innen oder auch im Kern. Welche Materialien kommen infrage? Wie kombiniert man sie geschickt? Und welche Förderungen gibt es? In unseren Schwerpunkt-Artikeln „Dick eingemummelt – Fassade fachgerecht dämmen“ und „Auf den Deckel kriegen – Dach dämmen und Energie sparen“ haben wir die wichtigsten Antworten zusammengetragen.