3. November 2021

Nulltarif-Optionen sind unzulässig

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Mit ihren Spezialtarifen zu mobilem Datenvolumen verstoßen Telekom und Vodafone gegen EU-Recht. Bei ihren sogenannten Nulltarif-Optionen oder auch Zero-Ratings wird die Nutzung bestimmter Apps bevorzugt, indem der damit verursachte Datenverkehr nicht oder nur teilweise auf das gebuchte Volumen angerechnet wird. Diese Praxis ist mit der geltenden EU-Verordnung über den Zugang zum offenen Internet unvereinbar, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat (EuGH). Bei dem Rechtsstreit wurden gleich drei Fragen geklärt: Dürfen Tarife die Bandbreite für Videostreaming generell einschränken? Sind solche Tarifvorgaben nur im Inland zulässig? Und drittens, ob das Aufteilen der Mobilfunkdaten auf andere Geräte über einen Hotspot des Tarifgerätes für Nutzer verboten werden darf. Der EuGH verneinte alles, da entsprechende Tarifregelungen gegen die Pflicht der Gleichbehandlung von Datenverkehr ohne Diskriminierung und ohne Störung verstoßen würden. Nun müssen noch deutsche Gerichte entscheiden, die an diese europäische Rechtsprechung gebunden sind.

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