29. September 2021

Online-Flugbuchung: Kostenfallen untersagt

© 1293178225 Day Of Victory Studio / Shutterstock

Gepäckkosten bei Flugreisen müssen transparent angezeigt werden. Außerdem ist es unzulässig, dass Reiseanbieter nur die portaleigene Kreditkarte als einziges kostenloses Zahlungsmittel akzeptieren. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) nach der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Flugvermittler Travel24 und sorgt damit für mehr Kostentransparenz beim Reisen (AZ X ZR 23/20). Wer bei einer Online-Flugbuchung sein Gepäck angibt , müsse mögliche Extrakosten dafür bereits bei der Flugbuchung angezeigt bekommen. Zusatzkosten für diesen Service dürften nicht erst später bei einem zusätzlichen Buchungsvorgang erscheinen, so die BGH-Richter. Die Praxis, nur mit der Kreditkarte des Portalanbieters kostenfrei zahlen zu können, führe praktisch zu einem unzulässigen Entgelt für alle anderen gängigen Zahlungsmittel. Auch ein zusätzlicher Rabatt würde daran nichts ändern, erklärte das BGH. Wichtig sei, dass eine effektive Vergleichbarkeit der Preise gewährleistet ist. Damit bestätigt das oberste Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden von Februar 2020.

Reisen, vor allem die mit dem Flugzeug, belasten das Klima. Der CO2-Ausstoß ist recht hoch und steht bei Kurzstrecken in keinem guten Verhältnis zur Reisezeit und zu alternativen Reisemitteln. Das schlechte Gewissen, so man eins bekommt, lässt sich aber verkleinern. Klimafreundliches Reisen ist ein Weg, für Kompensation zu sorgen. Was sich dahinter verbirgt und wie es funktioniert, erklären wir im Beitrag „Klimafreundlicher reisen – Was bringt CO2-Kompensation?“.