22. Juni 2021

Personalausweis wird immer digitaler

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Ab dem 2. August wird es Pflicht, die Fingerabdrücke der Zeigefinger digital auf dem Chip des Personalausweises zu speichern. Wer dies nicht will, zumal Datenschützer das äußerst kritisch sehen, sollte bald handeln und einen neuen Ausweis beantragen. Der ist dann wieder zehn Jahre gültig. Personen, die weder männlich noch weiblich sind, können zudem ein X in die Geschlechtsangabe eintragen lassen.

Außerdem ebnet die Regierung den Weg zum digitalen mobilen Ausweisdokument. Der Bundestag hat beschlossen, dass ein elektronischer Identitätsnachweis (eID) künftig auch mit einem mobilen Endgerät möglich sein soll. Für den sicheren Nachweis braucht es die Übertragung der entsprechenden Daten auf das Smartphone oder Tablet, die Einrichtung einer geeigneten Software wie der Ausweis-App 2 und die Eingabe der Geheimnummer. Allerdings bestehen bestimmte Sicherheitsanforderungen an das Endgerät. Daher ist zu erwarten, dass zunächst nur wenige am Markt erhältliche Modelle die Voraussetzungen erfüllen.

Bei der Digitalisierung hinkt in Deutschland einiges hinterher. Dennoch gibt es heute schon einige digitale Funktionen, mit denen der Personalausweis im Internet genutzt werden kann. Welche Nutzungsmöglichkeiten das sind und wo und wie Sie diese bereits nutzen können, haben wir im Beitrag „Onlineservice für Bürger – Das kann der digitale Personalausweis“.