25. August 2021

Pflegeheime: Verbot von Extragebühr

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Alten- und Pflegeheime dürfen keine Reservierungsgebühren verlangen. Was bei gesetzlich Versicherten bereits geregelt ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun auch für Privatversicherte reguliert und entsprechende Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Die Richter sahen eine Unterscheidung zwischen Privatversicherten und gesetzlich Versicherten als nicht nachvollziehbar, da pflegebedürftige Menschen grundsätzlich geschützt werden sollen (AZ III ZR 225/20). Somit dürfen erst dann Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn die Betroffenen tatsächlich einziehen. Im konkreten Fall sollte ein Mann eine Reservierungsgebühr von 1127,84 Euro für zwei Wochen zahlen, bevor seine pflegebedürftige Mutter ins Heim einziehen konnte. Zuvor hatte der BGH entschieden, dass Pflegeheime bei Auszug oder Todesfall Pflegebedürftiger tagesgenau abzurechnen haben.

Es ist ein Gedanke, der gern weggeschoben wird: Mama oder Papa können nicht mehr allein zuhause leben. Was sich meist lang abzeichnet, braucht dann schnelle eine Lösung. Kann es dennoch daheim weitergehen oder ist ein Pflegeheim die einzige Möglichkeit? Welche Alternativen es gibt und wo man Beratung und konkrete Hilfe finden kann, lesen Sie im Beitrag „Heim oder daheim? – Wenn es allein nicht mehr geht“.