9. Juli 2020

Reparaturen: BGH verpflichtet Mieter und Vermieter

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Schönheitsreparaturen gehörten zu den Pflichten von Vermietern, die diese meist vertraglich Mietern übertragen. Bei unrenoviert bezogenen Wohnungen war das bislang allerdings ausgeschlossen. Mit zwei neuen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) werden Verantwortung und Kosten dafür nun auf beide Seiten verteilt. Die Richter entschieden, dass Mieter nur bei unwirksamer Mietvertragsklausel und bei verschlechtertem Wohnungszustand seit Einzug vom Vermieter das Streichen und Tapezieren verlangen dürfen. Zudem sollen die Kosten der Renovierung hälftig aufgeteilt werden (BGH VIII ZR 163/18, VIII ZR 270/18). Weil beim Einzug kein finanzieller Ausgleich für die unrenovierten Wohnungen geleistet worden war, galt laut BGH in beiden entschiedenen Fällen der Pflichtübertrag auf die Mieter als unwirksam. Daher haben die Vermieter eine Instandhaltungspflicht. Da bei einer Renovierung auch Nutzungsspuren der Mieter beseitigt werden, sahen die Richter eine Kostenteilung als gerechtfertigt.

Kritik an der Neuregelung kam vom Deutschen Mieterbund (DMB) und vom Vermieterverband Haus und Grund. Kai Warnecke, Präsident des Vermieterverbands Haus und Grund, sprach von einem verheerenden Signal und forderte, dass Wohnkosten durch Eigenleistungen der Mieter gesenkt werden müssten. „Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein.“ Unverständnis für das Urteil äußerte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. „Dem Mieter einen Anspruch auf Durchführung der Schönheitsreparaturen zuzusprechen, den dieser aber dann mitfinanzieren muss, widerspricht dem Gesetz.“ Das Urteil, so Siebenkotten, werde außerdem zu weiterem Streit über die Kostenaufteilung führen und dient nicht dem Rechtsfrieden.“

Reparaturen und Mängel sind in Mietwohnungen immer wieder Anlass für Diskussionen und juristische Auseinandersetzungen. Damit Sie wissen, was sonst noch bei Kleinreparaturen gilt und ab wann Sie Ihre Miete mindern können, haben wir die wichtigsten Regeln zusammengefasst in den Beiträgen „Kleinkram macht großen Ärger – Kleinreparaturen in der Mietwohnung“ und „Riskanter Anspruch – Miete richtig mindern“.