14. Februar 2020

Schadensersatz wegen Kitaplatzmangel

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Versäumt eine Kommune, ausreichend Kitaplätze breitzustellen, und kann ein Elternteil daher nicht in den Beruf zurückkehren, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz wegen Erwerbsausfall. So hat das Landgericht Berlin den Fall einer berufstätigen Mutter aus dem Berliner Stadtteil Pankow bewertet und wies das Land Berlin laut Berliner Morgenpost zur Zahlung von 7500 Euro an. Die Mutter hatte zum ersten Geburtstag ihres Nachwuchses nicht wieder in ihren Job einsteigen können, sondern erst fünf Monate später als geplant. Der Grund: Sie hatte keinen Betreuungsplatz bekommen, obwohl sie schon in der Schwangerschaft mit der Suche begonnen hatte. Bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen hatten Gerichte berufstätigen Müttern Schadensersatz zugesprochen, sofern die Kommunen Mitschuld am Kitaplatzmangel getragen hatten.
Lesen Sie mehr im Artikel „Raus aus der Teilzeitfalle“.