11. Januar 2021

Solarstromanlage im Januar nachmelden

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Wer seinen Strom ins Netz einspeist, muss die entsprechenden Anlagen bis Ende des Monats im Marktstammdatenregister anmelden. Die Nachmeldepflicht für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher besteht selbst dann, wenn diese bereits vor der Einführung des Registers bei der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Aus Datenschutzgründen dürfen die Angaben nicht einfach übertragen werden. Die Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung läuft Ende Januar 2021 ab. Betreiber solcher Anlagen, die diese Nachmeldefrist versäumen, laufen Gefahr, dass ihnen die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom gekürzt wird. Im Extremfall kann sogar ein Bußgeld verhängt werden.

Zahlen über Zahlen, mehrere Zeiträume und dann noch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für 2020. Die Stromabrechnung dürfte in diesem Jahr recht anspruchsvoll sein, wenn man sie verstehen will. Ein paar Lese- und Übersetzungshilfen finden Sie im Beitrag „Abgerechnet – Kontrollieren Sie Ihre Stromrechnung“.