5. Februar 2021

Soli-Freiheit bringt mehr Netto

© 1567903390 MOZCO nitpicker / Shutterstock

Der Blick auf die erste Gehaltsabrechnung des neuen Jahres sollte bei vielen Angestellten Freude auslösen. Mit der Befreiung vom 5,5-prozentigen Solidaritätszuschlag, kurz Soli, verbleibt bei geschätzt 90 Prozent der Steuerzahler ein bisschen mehr Gehalt am Monatsende. Die Befreiungsgrenze liegt für Alleinstehende bei einem Bruttojahresverdienst von 73.000 Euro. Darüber verläuft eine sogenannte Milderungszone, in der der Soli anfällt, und zwar mit steigendem Gehalt schrittweise auf bis zu 5,5 Prozent. Nur rund 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bei einem zu versteuernden Einkommen über 96.409 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 192.818 Euro (Verheiratete) den Soli weiterhin in voller Höhe zahlen. Auch für erfolgreiche Anleger mit ausgeschöpften Sparerpauschbetrag (810 Euro / 1602 Euro) und Kapitalerträgen aus Zinsen, Dividenden und Aktien- und Fondsverkäufen gilt dieser bisherige Steuerabzug. Nicht entlastet werden ebenso GmbHs und AGs, die Körperschaftsteuer und darauf weiterhin den Soli zahlen müssen.

Das neue Jahr bringt einige Änderungen – vor allem für die neue Steuererklärung. Die Corona-Pandemie hat zusätzliche Regelungen gebracht, beispielsweise für Kurzarbeit, Neben- und Minijobs sowie für die Pendlerpauschale und das Homeoffice. Was die konkret bedeuten und worauf Sie bei Ihrer Steuererklärung achten sollten, lesen Sie im Beitrag „Steuern in der Pandemie – Corona und Steuererklärung“.