8. Juli 2021

Steuererklärung: Abgabefrist um 3 Monate verlängert

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Wer bisher die Steuerklärung vor sich herschiebt, kann das jetzt noch bis zum 1. November 2021 fortsetzen. Grund dafür sind die Belastungen durch die Corona-Pandemie, die zu einem erhöhten Formularumfang geführt haben. Mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr oder andere Lohnersatzleistungen führen zu einer Abgabepflicht für mehr Arbeitnehmer als in den Vorjahren. Freiberufler, Kleinunternehmer und Betriebe müssen in der „Anlage Corona-Hilfen“ erklären, ob und welche Zuschüsse, Überbrückungshilfen und Soforthilfen sie erhalten haben. Der dreimonatige Abgabeaufschub für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für selbst erstellte Steuererklärungen als auch für die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Noch bis 31. Mai 2022 hat Zeit, wer Steuerberaterinnen oder Steuerberater mit der Erstellung beauftragt. Auch die Karenzzeit für Verzugszinsen auf Steuerschulden wird um drei Monate ausgeweitet. Weitere Neuerungen wie die Homeoffice-Pauschale und Feinheiten der Steuererklärung sind auf steuernsparen.de zusammengefasst.

Bei Steuern lässt sich einiges steuern. Bei Kapitalerträgen, Abfindungen oder Veräußerungsgewinnen kann die sogenannte Günstigerprüfung einiges Geld zurückbringen. Aber der Fiskus vergleicht auch ganz automatisch. Was dabei wie miteinander verrechnet wird und wann es sich lohnt, einen extra Antrag zu stellen, erklären wir im Artikel „Günstigerprüfung – Fiskus rechnet zu Ihren Gunsten“.