25. Januar 2021

TV-Abos: Kündigung nach Sendungsausfall möglich

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Kunden eines Pay-TV-Abos müssen nicht länger zahlen, wenn gebuchte Sendungsinhalte nicht gezeigt werden. Zu dieser Einschätzung sind die Richter des Münchener Amtsgerichts nach der Klage gegen einen Bezahlfernseh-Anbieter gekommen. Der Mann hatte mit SKY Deutschland vor mehreren Jahren einen Vertrag zum Empfang diverser Sportübertragungen abgeschlossen und beklagte, dass er trotz ausgefallener TV-Übertragungen während der Corona-Pandemie nicht außerordentlich kündigen durfte. Das Gericht hält den Ausfall jedoch für einen wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB und eine Kündigung für rechtmäßig (AZ Aktenzeichen 114 C 13551/20). Für Kunden ähnlicher TV-Abos könnte dies bedeuten, dass sie bei einem erneuten Ausfall von Live-Übertragungen kurzfristig kündigen können.

Es gibt immer mehr Anbieter und ihre Programme wachsen ständig. Streaming ist besonders seit Beginn der Corona-Pandemie immer beliebter geworden. Was bietet nicht-lineares Fernsehen und worauf sollten Sie bei der Abo-Auswahl achten? Erfahren Sie mehr zu den Streaming-Angeboten im Beitrag „Jederzeit und überall – Streaming löst lineares TV ab“.