4. Januar 2021

Vegane Wurst darf so heißen

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Die Bezeichnungen Veggie-Burger, vegane Wurst und Tofu-Steaks dürfen bleiben. Die Abgeordneten des EU-Parlaments lehnten Ende im Oktober vergangenen Jahres alle Vorschläge ab, sich auf Fleisch beziehende Bezeichnungen allein für fleischhaltige Erzeugnisse zu reservieren. Somit bleibt es erlaubt, auch für Produkte auf pflanzlicher Basis entsprechende Namen zu verwenden, zum Beispiel „vegane Wurst“ oder „veganes Hack“. Es bedarf also keiner Änderung der Kennzeichnung pflanzlicher Produkte, die mit entsprechenden Begriffen werben.

Der Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse, die nur bei tierischem Ursprung als solche benannt werden dürfen, bleibt dagegen auch zukünftig bestehen, berichtet der Milchindustrie-Verband. Wie genau die vom EU-Parlament verabschiedete Ergänzung zum Bezeichnungsschutz Milch final aussehen wird, ist abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die entsprechenden Bezeichnungen weiterhin geschützt sind, selbst vor Nachahmungen und Anspielungen auf Milch und Milchprodukte sowie jeglichen irreführenden Produktangaben. Auch Ausdrücke wie „Stil“, „Typ“, „Methode“ oder „Ersatz“ sind damit nach wie vor nicht erlaubt.

Vegetarier kommen inzwischen voll auf ihre Kosten. Die Supermärkte bauen ihr Sortiment immer weiter aus. Nur, was steckt eigentlich in den Produkten drin? Und welche Eiweiße und Fette können Fleisch wie gut ersetzen? Erfahren Sie im Beitrag „Fleischlos“, was Veggie-Ersatzprodukte bieten.