5. April 2022

Verbrannt: Fatburner sind keine Nahrungsergänzungsmittel

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Fettpolster verbrennen, Kilos verschwinden lassen, Muskulatur strukturieren. Mit diesen vermeintlichen Wirkungen werden sogenannte Fatburner als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) beworben. Ihre tatsächlichen Leistungen sind umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Begriff Fatburner als „irreführend“ eingestuft und Bezeichnung und Bewerbung derartiger NEM als Fatburner verboten (AZ I ZR 79/21). Damit sind die Urteile des Landgerichts Hamburg (AZ 312 O 205/17) und des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 3 U 194/18) gegen einen Hersteller, der seine Energydrinks entsprechend beworben hatte, rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass derartige Produkte meist nur auf das Herz-Kreislauf-System wirken und unangenehme Nebenwirkungen haben würden wie Bluthochdruck, Schlafstörungen oder Herzrasen bis zum Herzinfarkt. Das gelte auch für Produkte, die rein pflanzlich sind. Eine besondere Gefahr geht den Verbraucherschützern zufolge von Wirkstoffen wie 2,4-Dinitrophenol und Hydroxycitronensäure (HCA) sowie die Kombination von Koffein mit Synephrin aus.

Essen mit guten Gewissen und dabei noch Abnehmen? Das geht natürlich – zumindest in der Werbung. Produzenten von Pillen und Pulver versprechen problemloses Purzeln von Pfunden. Die einen sollen den Stoffwechsel anregen, andere den Appetit zügeln. Welche Wirkungen die Magermacher haben und wie gefährlich manche Inhaltsstoffe sein können, lesen Sie im Beitrag „Alles für die Traumfigur – Was Schlankheitsmittel wirklich bringen“.